Porsche

07.06.2019

LG Düsseldorf: Porsche Macan geht im Abgasskandal an den Händler zurück

Mit Urteil vom 30.04.2019 kann ein Porsche Fahrer seinen Macan an den Händler zurückgeben und muss dafür den Kaufpreis erstattet bekommen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 127/18). Das Fahrzeg sei durch das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft, so das Gericht. Mit seinem Verhalten habe Porsche das Vertrauensverhältnis zum Kläger zudem nachhaltig gestört, so dass von diesem nicht verlangt werden könne, eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Stattdessen könne er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Macan geht deshalb an den Händler zurück, der dem Kunden den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten muss.

06.06.2019

Landgericht Berlin spricht im Porsche Abgasskandal Schadensersatz zu

Auch das Landgericht Berlin hat Porsche nun zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil stammt vom 21.05.2019 (AZ: 56 O 40/18).

Es ging um einen Porsche Cayenne 3.0 Liter, den der Kläger im Oktober 2014 erworben hatte.

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ein Rückruf durch das KBA zeuge von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Der Käufer sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Porsche sei ihm deshalb Schadensersatz schuldig.

10.05.2019

LG Koblenz: Porsche Cayenne geht im Abgasskandal an Händler zurück

Mit einem Urteil vom 22.02.2019 hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass ein vom Abgasskandal betroffener Porsche Cayenne an den Händler zurückgeht und dieser dem Kläger den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten muss (AZ: 8 O 338/17). Zum Zeitpunkt der Klage war der Käufer schon informiert worden, dass das Fahrzeug auf freiwilliger Basis ein Software-Update bekommen könnte. Nur wenig später war klar, dass sich die Freiwilligkeit erledigt hat und das Fahrzeug Teil eines Pflichtrückrufes ist.

Das Gericht urteilte nun, dass das Fahrzeug bei der Übergabe mangelhaft gewesen sei. Das Vertrauensverhältnis zwischen Porsche und dem Kläger sei durch die Abgasmanipulation erschüttert worden. Eine Nachbesserung in Form eines Software-Update sei deshalb unzumutbar.

Der Kläger kann den Porsche Cayenne nun an den Händler zurückgeben. Dieser muss ihm den Kaufpreis erstatten, wobei sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.

07.05.2019

Porsche muss im Abgasskandal 535 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat der Porsche AG ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro auferlegt. Sie hatte in der Entwicklungsabteilung eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt. Dies habe dazu geführt, dass rund 100.000 Porsche Diesel nicht den Abgasvorschriften entsprochen haben.

Das tatsächliche Bußgeld macht dabei nur 4 Millionen Euro aus. Bei den restlichen 531 Millionen Euro handelt es sich um eine Gewinnabschöpfung.

Porsche selbst stellt keine Motoren her, sondern bezieht diese von Audi. Dennoch wurde das Unternehmen nun verurteilt. Bereits zuvor hatten Audi (800 Millionen Euro) und VW (eine Milliarde Euro) Bußgelder im Abgasskandal zahlen müssen.

16.04.2019

LG Dortmund: Porsche muss für manipulierten Macan Schadensersatz zahlen

Mit Urteil vom 26.03.2019 entschied das Landgericht Dortmund, dass Porsche einem Kläger für einen manipulierten Porsche Macan Schadensersatz zahlen muss (Az: 12 O 182/18).

Der Macan S mit der Abgasnorm Euro 6, den der Kläger 2016 als Neuwagen erworben hatte, enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung. Porsche hat den Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Verklagt hatte der Kläger sowohl den Händler, als auch die Porsche AG. Die Klage gegen den Händler wies das Gericht ab, doch die Porsche AG verurteilte es zur Zahlung von Schadensersatz, auch wenn der Motor tatsächlich von Audi gebaut wurde.

Wire hoch genau der Schadensersatz ausfällt und ob der Kläger sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss, machte das Urteil nicht deutlich. So kann der Kläger wie üblich den Kaufvertrag rückabwickeln, also das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen oder aber er behält das Fahrzeug und macht die Wertminderung geltend, für die er dann Schadensersatz bekommt.

10.04.2019

LG Ulm: Porsche für manipulierten Cayenne zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 29.03.2019 verurteilte das Landgericht Ulm die Porsche AG im Abgasskandal zu Schadensersatz. Betroffen war ein Porsche Cayenne 3.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6.
Das KBA hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht. Daraufhin war der Kläger angeschrieben worden und gebeten worden, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit es ein Software-Update bekommen kann. Der Aufforderung kam er nicht nach und verlangte stattdessen die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Das Gericht gab ihm nun Recht. Das Fahrzeug war aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung in Gefahr, die Zulassung zu verlieren. Porsche habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei deshalb schadensersatzpflichtig.

Er kann nun entweder den Kaufvertrag rückabwickeln, also das Auto zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet bekommen oder den Wagen behalten und Ersatz für die Wertminderung verlangen.

22.02.2019

Neuer Ärger für Porsche: 911 mit zu hohen Verbrauchswerten

Wie der Spiegel berichtet, steht Porsche neuer Ärger ins Haus. Aufgrund einer Selbstanzeige des VW Konzerns wurde bekannt, dass der Porsche 911 zu hohe Verbrauchswerte aufweist. Betroffen sind Fahrzeuge, die 2016 und 2017 produziert wurden. Sie fielen mit zu hohen Sprit- und CO2 Werten auf.

Entstanden sind die falschen Werte wohl weil bei den Messungen für die Typengenehmigung ein falscher Wert für den Luftwiderstand genutzt wurde. Wie das passieren konnte, soll nun genauer untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Prüfvorgang eingeleitet.

Der Fehler könnte für Porsche teuer werden. Wenn sich herausstellt, dass die Werte um mehr als 10% abweichen, könnten betroffene Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Steuer Nachforderungen könnten möglich sein, denn durch den höheren CO2 Ausstoß könnten zu wenig KFZ-Steuern gezahlt worden sein.

19.02.2019

Bußgeldverfahren gegen Porsche im Abgasskandal eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bestätigt, dass sie ein Bußgeldverfarhen gegen die Porsche AG eingeleitet hat. Bereits seit Sommer 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einzelne Mitarbeiter der Porsche AG. Nun steht auch das Unternehmen als Ganzes auf der Liste der Ermittler.

Geprüft werden soll, inwiefern Porsche für das Inverkehrbringen von Diesel Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verantwortlich gemacht werden kann. Porsche selbst baut die Motoren nicht, sondern bezieht sie von Audi. Doch auch für Porsche Modelle gab es bereits Pflichtrückrufe, nachdem das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden hatte.

Wie hoch die Strafe gegen Porsche ausfallen wird ist unklar. Sie kann aber im hohen dreistelligen Millionenbereich liegen. VW musste bereits eine Milliarde Euro und Audi 800 Millionen Euro zahlen.

17.01.2019

Landgericht Dortmund spricht Schadensersatz für manipulierten Porsche Macan zu

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 15.01.2019 (AZ: 12 O 262/17) die Porsche AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Betroffen war ein Porsche Macan, den der Kläger im Dezember 2014 als Neuwagen erworben hatte.

Das Gericht sprach ihm nun Schadensersatz zu. Laut Gericht wurde er durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Deshalb steht ihm gemäß § 826 BGB Schadensersatz zu. Er kann nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags erwirken. Dabei geht das manipulierte Auto an Porsche zurück und der Kläger erhält den Kaufpreis erstattet. Oder er behält das Auto und macht Schadenserstatz für den erlittenen Wertverlust geltend.

07.11.2018

Landgericht Kiel verurteilt Porsche zu Schadensersatz

Mit Urteil vom 30.10.2018 verurteilte das Landgericht Kiel die Porsche AG im Abgasskandal zu Schadensersatz (AZ: 12 O 406/17). Der betroffene Porsche Macan enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Dadurch sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und Porsche schulde nach § 826 BGB Schadensersatz.

Unerheblich war dabei, dass Porsche den Motor nicht selber gebaut, sondern von Audi bekommen hat. Porsche müsse sich das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen anrechnen lassen.

Der Kläger kann nun entscheiden, ob er das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an Porsche zurückgibt oder es behält und den Wertverlust als Schadensersatz geltend macht.