Landgericht Kiel verurteilt Porsche zu Schadensersatz

Mit Urteil vom 30.10.2018 verurteilte das Landgericht Kiel die Porsche AG im Abgasskandal zu Schadensersatz (AZ: 12 O 406/17). Der betroffene Porsche Macan enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Dadurch sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und Porsche schulde nach § 826 BGB Schadensersatz.

Unerheblich war dabei, dass Porsche den Motor nicht selber gebaut, sondern von Audi bekommen hat. Porsche müsse sich das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen anrechnen lassen.

Der Kläger kann nun entscheiden, ob er das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an Porsche zurückgibt oder es behält und den Wertverlust als Schadensersatz geltend macht.