Opel Diesel zurückgeben – Wertverlust im Abgasskandal vermeiden

Fahrverbote, Wertverlust und zeitraubende Software-Updates – das müssen Sie nicht akzeptieren! Gehören auch Sie zu der Gruppe von Verbrauchern, welche ihre Rechte im Opel Abgasskandal anwaltlich geltend macht und ihren Opel Diesel zurückgeben kann.

Ihre Möglichkeiten
Sie haben im Abgasskandal zwei Möglichkeiten, wenn Sie Ihren Opel Diesel zurückgeben möchten.

  1. Ihr Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung? Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dabei geben Sie das Auto an Opel zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
  2. Sie haben Ihren Opel finanziert? Dann stehen die Chancen gut, dass der Vertrag Fehler enthält und Sie ihn deshalb widerrufen können. Dabei geht das Fahrzeug an die Bank zurück und Sie erhalten alle Raten, sowie eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet.

Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Möglichkeiten! Schadensersatz oder Autokredit Widerruf – so geben Sie Ihren BMW Diesel zurück!

Ich möchte meinen Opel Diesel zurückgeben – habe ich Aussicht auf Erfolg?

Deutsche Gerichte stärken die Rechte von Verbrauchern und haben deshalb bereits sehr viele Hersteller zur Rücknahme vom Dieselskandal betroffener Dieselfahrzeuge verpflichtet. Dies gilt aktuell für die Marken von Volkswagen und der Volkswagen Group (Seat, Skoda), Audi, Porsche, Mercedes, BMW und wird bereits in absehbarer Zeit auch für einige Modelle der Marke Opel gelten.

Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich im kostenfreien Erstgespräch durch unsere Fachanwälte kompetent beraten und unterstützen! Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Ist mein Opel Diesel betroffen?

Schien es anfangs, dass die Marke Opel nicht im Abgasskandal involviert ist, kann man heute mit Sicherheit sagen, dass dem nicht so ist. Das Kraftfahrtbundesamt hat auch in Modellen der Marke Opel die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, eine als illegal eingestufte Abschaltvorrichtung gefunden. Das gilt für folgende Modelle:

  • Opel Zafira 1.6 CDTi
  • Opel Zafira 2.0 CDTi
  • Opel Insignia 2.0 CDTi
  • Opel Cascada 2.0 CDTi

Für die betroffenen Modelle hat das Kraftfahrtbundesamt Opel verpflichtet eine Rückrufaktion durchzuführen. Trotz Diesel Abgasnorm Euro 6 bewegen sich diese Modelle nur im Testbetrieb oder unter Anwendung der illegalen Abschaltvorrichtung innerhalb der Norm.

Für Sie als Opel-Fahrer und Käufer erleichtert die Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes die Beweisführung entscheidend, denn in der Schlussfolgerung sind die betroffenen Modelle mangelhaft. Machen Sie also Ihre Ansprüche geltend! Verzichten Sie auf eine nicht empfehlenswerte Nachbesserung und klagen Sie mit unserer Hilfe auf Rückabwicklung des Autokaufs.

Ihre kostenfreie Erstberatung im Abgasskandal von Opel

Unsere umfassende Erstberatung im Opel Abgasskandal ist für Sie kostenfrei. Unsere kompetenten Fachanwälte beraten Sie als Verbraucher und erläutern Ihnen Ihre Rechte.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre individuelle Zielsetzung. Unsere gemeinsame Strategie richten wir an Ihren persönlichen Wünschen und Zielen aus, um die optimale Lösung für Sie zu erreichen.

  • Kontaktieren Sie uns telefonisch unter   08001890000 oder schreiben Sie eine E-Mail und klären Sie erste Fragen.
  • Die benötigten Dokumente sollten Sie uns vorab per Kontaktformular zukommen lassen.

Für eine detaillierte Beurteilung benötigen wir von Ihnen den Kaufvertrag und, wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, den Darlehensvertrag dessen Widerrufsbelehrung wir prüfen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr kostenfreies Beratungsgespräch im Opel Abgasskandal. Wir klären Ihre Fragen und informieren Sie auf Basis Ihres individuellen Falles detailliert über Ihre Rechte als Verbraucher.

Opel im Fokus – Der aktuelle Sachstand

Das Kraftfahrtbundesamt hat Opel bereits verpflichtet eine Rückrufaktion für einige Modelle der Marke Opel durchzuführen.

Opel Fahrer sind von hohen Wertverlusten für Ihre Dieselfahrzeuge betroffen und von Fahrtverboten bedroht. Inwieweit eine Nachrüstung bei den Modellen mit hohen Schadstoffwerten sinnig und zielführend ist, muss bezweifelt werden.

Mögliche Fahrverbote und unklare Auswirkungen von Software-Updates haben den Fahrzeugmarkt und so auch den Absatz von Dieselfahrzeugen der Marke Opel entscheidend negativ beeinflusst. Die Vorbehalte gegenüber einem Software-Update sind hoch, zumal es bereits verschiedenste Probleme nach dem Aufspielen gab. Wer sich für sein Fahrzeug gegen ein Software-Update ausspricht, ist von Stilllegung bedroht.

Nach dem Willen von Politik und Automobilindustrie soll ein relativ günstiges Software-Update die weitaus kostenintensivere Nachrüstung der betroffenen Opel-Dieselfahrzeuge ersetzen. Verbraucher werden letztendlich die möglichen Reparaturkosten des Abgasrückführungssystems infolge von Software-Updates tragen müssen.

Wollen Sie das im Ernstfall? Sie haben Alternativen! Wir erläutern Ihnen diese nach Durchsicht und Prüfung Ihrer Unterlagen unverbindlich und kostenfrei im Erstgespräch.

Positive Signale von BGH und EuGH
Das Frühjahr 2020 ließ die Chancen von Autokäufern auf Schadensersatz im Abgasskandal steigen. Die Generalanwältin des EuGH kam in ihren Schlussanträgen zu dem Ergbenis, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Die Ausnahmeregel sei eng auszulegen. Ein einfacher Motorschutz als Grund genüge nicht, um das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung zu erklären.
Der BGH wiederum urteilte am 25. Mai 2020, dass ein Käufer eines Diesel Fahrzeugs von VW mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei handelt es sich um das erste Urteil des BGH im Abgasskandal, nachdem VW bereits geplante Verfahren durch Vergleiche immer wieder verhindern konnte.
Das Urteil des EuGH wird im Sommer erwartet.

Ihre Rechte als Verbraucher

Wertverlust, Fahrverbote und Zwangs-Rückrufe für Ihr Opel-Dieselfahrzeug haben keine Relevanz mehr für Sie!

Auf Basis vergleichbar gelagerter Fälle, insbesondere im Volkswagen Diesel-Abgasskandal, beraten Sie unsere Fachanwälte umfassend und kompetent hinsichtlich Ihrer Rechte und der Vermeidung von Schäden.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Vorgehensweisen im Opel-Abgasskandal. Ihr Rechtsanspruch umfasst:

  • Direkte Schadensersatzforderungen an Opel
  • Das Einfordern Ihrer Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Autohändler
  • Die Widerrufserklärung für Ihren Autokredit gegenüber Ihrer finanzierenden Bank

Ihre Schadensersatzforderungen an Opel

Der direkteste Weg seinen Schaden geltend zu machen, ist die Schadenersatzforderung an Opel als Hersteller. Auf Grundlage des verpflichtenden Rückrufs des Kraftfahrzeugbundesamtes besitzen Verbraucher nun eine juristische Anspruchsgrundlage hinsichtlich der sogenannten vorsätzlichen Schädigung.

Im Erfolgsfall bedeutet eine Schadensersatzforderung gegen Opel als Hersteller die Rückabwicklung des Autokaufs.

Ihre Gewährleistungssrechte gegenüber Ihrem Autohändler

Wenn eine Manipulation am Fahrzeug, welche als Mangel zu werten ist, nachgewiesen wird, besteht eine gute rechtliche Handhabe gegen Ihren Autohändler.

Da sie als Verbraucher ein mangelhaftes Produkt erworben haben, besitzen Sie Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Verkäufer.

Der Widerruf gegenüber Ihrer finanzierenden Bank

Wenn Sie Ihren Opel mittels Barkauf erworben haben, finden wir gemeinsam die für Sie passendste und erfolgversprechendste Lösung!

Ansonsten gilt: Statt den Klageweg gegen Opel als Hersteller zu beschreiten, können Sie gegenüber Ihrer finanzierenden Bank den Widerruf Ihres Kredites für Ihren Autokauf erklären.

Als Opel Kunde können Sie im Opel-Abgasskandal von fehlerhaften Autokreditverträgen und Widerrufsbelehrungen profitieren. Die Tatsache, dass diese oft nicht den gesetzlichen Regularien entsprechen, können Sie sich jetzt zu Nutze machen.

Grundlage für Ihren Widerruf gegenüber Ihrer finanzierenden Bank ist die fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung, bzw. der Darlehensbedingungen gegenüber Ihnen als Verbraucher. Finanzierende Banken haben ihre Kunden häufig im Unklaren über ihre Rechte und geltenden Rahmenbedingungen gelassen. Das ist nicht rechtens und begründet Ihren Widerrufsanspruch!

Widerrufen Sie Ihren Autokredit. Die Folge ist die Rückabwicklung des Autokaufvertrages. Das bedeutet im Klartext, Sie geben Ihr Fahrzeug an die finanzierende Bank zurück und erhalten im Gegenzug alle geleisteten Zahlungen, inkl. der Anzahlungen zurück. Je nach Datum des Darlehensvertrag müssen Sie eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM in Abzug bringen. Im Vergleich zu einem Verkauf Ihres Fahrzeuges bedeutet das jedoch einen deutlichen finanziellen Vorteil.

Die Variante gegenüber der finanzierenden Bank den Widerruf zu erklären, ist aus unserer Sicht aktuell das empfehlenswerteste Vorgehen im Opel Abgasskandal.

Welchen Weg Sie auch immer beschreiten wollen, nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung per Telefon oder vor Ort in unserem Büro.

Was kostet Sie unsere Unterstützung?

Das Erstgespräch mit unseren erfahrenen Fachanwälten ist für Sie natürlich kostenfrei und vollkommen unverbindlich. Wir besprechen anhand Ihrer Unterlagen die Möglichkeiten, das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgsaussichten. Sie gehen kein Risiko ein und können anschließend in Ruhe überlegen, ob Sie den Klageweg beschreiten möchten.

Entscheiden Sie sich für ein Vorgehen im Opel Abgasskandal ist der Kostenfaktor natürlich ein einzukalkulierendes Risiko.

Seien Sie sich sicher, unser Fokus liegt auf Kostentransparenz! Wir werden Sie zu jeder Zeit ausdrücklich auf anfallende Kosten hinweisen und sie umfassend informieren!

Unser Anliegen ist es, Ihr Kostenrisiko zu minimieren. Im Idealfall verfügen Sie über eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung.

Mittels einer Deckungsanfrage prüfen wir, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten abdeckt.

Sofern Sie sich für einen Widerruf Ihres Autokredites gegenüber Ihrer finanzierenden Bank entscheiden, ist eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oft der Fall.

Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung und scheuen daher das Kostenrisiko? Da der Fahrzeugmarkt für Dieselfahrzeuge weitestgehend eingebrochen ist und mit hohen Wertverlusten im Falle eines Verkaufs zu rechnen ist, sollte die vermeintlich schnelle Alternative, nämlich das Opel-Modell zu veräußern, nicht Ihre favorisierte Lösung im Opel Abgasskandal sein.

Wir raten eindeutig zu einem Schadenersatzbegehren gegenüber Opel bzw. dem Händler oder zu einem Widerruf Ihres Autokredites bei Ihrer finanzierenden Bank. Für den Widerruf Ihrer Autofinanzierung können Sie noch vor dem Rechtsfall eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung abschließen.

Sie fahren ein Dieselfahrzeug mit Schummelsoftware?
Im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ hat sich die Bundesregierung mit einigen Herstellern auf ein Softwareupdate verständigt. Für Sie als Verbraucher bedeutet diese Lösung trotzdem einen entscheidenden Wertverlust.
Es gilt auch hier: Sofern Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, haben Sie trotzdem die Möglichkeit Ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen, welche Schritte in Ihrem individuellen Fall möglich sind und beraten Sie zielführend und im Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich.

FAQ Opel Diesel zurückgeben

Ist Opel tatsächlich vom Abgasskandal betroffen?

Ja! Auch Opel hat manipuliert. Das KBA hat unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden und deshalb Rückrufe für den Cascada, den Zafira und den Insignia vröffentlicht.

Wie kann ich meinen Opel Diesel zurückgeben?

Sie haben im Opel Abgasskandal zwei Möglichkeiten, Ihr Auto loszuwerden. Entweder im Rahmen einer Schadensersatzklage, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist oder im Rahmen des Autokredit Widerrufs, wenn Ihr Vertrag Fehler enthält.

Wie verhalten sich Gerichte im Opel Abgasskandal?

Immer mehr Gerichte befassen sich mit Klagen gegen Opel. Dabei kommt heraus, dass Opel Vergleichsangebote macht, um zu verhindern, dass die Gerichte Gutachten anfordern. BGH und EuGH haben verbraucherfreundliche Tendenzen erkennen lassen.