BMW Diesel zurückgeben – Wertverlust vermeiden

Manipulation oder schlicht ein Versehen? Das ist die Frage für BMW-Dieselfahrer im Abgasskandal. Fakt ist, dass Manipulationsvorwürfe gegenüber BMW bislang nicht offiziell bestätigt wurden. Fakt ist aber auch: Alle Dieselfahrer erleiden durch den Abgasskandal einen erheblichen Wertverlust ihres Fahrzeugs. Wie Sie den im Abgasskandal erlittenen Wertverlust ausgleichen und Ihren BMW Diesel zurückgeben können, erfahren Sie hier.

Ihre Möglichkeiten
Sie haben im Abgasskandal zwei Möglichkeiten, wenn Sie Ihren BMW Diesel zurückgeben möchten.

  1. Ihr Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung? Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dabei geben Sie das Auto an BMW zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
  2. Sie haben Ihren BMW finanziert? Dann stehen die Chancen gut, dass der Vertrag Fehler enthält und Sie ihn deshalb widerrufen können. Dabei geht das Fahrzeug an die Bank zurück und Sie erhalten alle Raten, sowie eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet.

Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Möglichkeiten! Schadensersatz oder Autokredit Widerruf – so geben Sie Ihren BMW Diesel zurück!

Lange galt BMW als Saubermann im Skandal um schmutzige Abgase. Seit Anfang des Jahres stehen aber auch gegen den bayerischen Autobauer Manipulationsvorwürfe im Raum. BMW selbst hat eingeräumt, in den Euro-6-Modellen der 5er- und 7er-Reihe entsprechende Software genutzt zu haben. Allerdings heißt es seitens des Herstellers weiter, dabei handele es sich um einen Fehler. Die korrekt entwickelte Software sei irrtümlich den falschen Modell-Versionen zugeordnet und nicht mit manipulativer Absicht installiert worden. Die Ermittlungen laufen.

Ob BMW also wie andere Hersteller eine zentrale Rolle im Abgasskandal spielt oder nicht, muss sich erst noch herausstellen.

Für betroffene BMW-Fahrer ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen – ihr Wagen verliert massiv an Wert. Wir zeigen Ihnen, welche juristischen Optionen Sie jetzt haben.

Was ist eine illegale Abschalteinrichtung?
Alle direkt vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge haben illegale Abschalteinrichtungen. Diese sorgen dafür, dass die zulässigen Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber unter realistischen Bedingungen im Straßenverkehr eingehalten werden. Dabei geht es vor allem um den Ausstoß von gesundheitsgefährdenden Stickoxiden.

Gibt es BMW-Rückrufaktionen?

Im März 2018 fordert das Kraftfahrt-Bundesamt BMW zum Rückruf der Typen 750 3.0 Diesel Euro 6 und M550 (Limousine und Touring) 3.0 Diesel Euro 6 auf, weil es unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat.

Weltweit sind etwa 11 700 Fahrzeuge betroffen, davon etwa 9300 europaweit, etwa 5000 davon in Deutschland.  BMW verweist darauf, dass es sich dabei genau um die Modelle handele, für die das Unternehmen bereits einige Wochen zuvor einen Rückruf angekündigt hat. BMW betont weiter, dass es sich hierbei nicht um Manipulation sondern um einen Irrtum handele. Die Fahrzeuge sollen zum Software-Update gerufen werden.

Diese BMW-Modelle sind derzeit vom Diesel-Thema betroffen:

  • BMW x3 xDrive20d
  • BMW 318 d Touring (Euro 6)
  • BMW 320 d (Euro 5)
  • BMW 320 d GT xDrive (Euro 6)
  • BMW 520 d Touring (Euro 6)
  • BMW 530 d (Euro 6)
  • BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)
  • BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012-10/2016)
  • BMW M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012-02/2017)
  • BMW 750d xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)
  • BMW 750Ld xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)

Was passiert mit meinem BMW nach dem Update?

Ein Software-Update soll die Fehler in den betroffenen BMW 5er- und 7er-Modellen entfernen. Ob es durch solch ein Update zu Folgeschäden kommen kann, ist nicht klar. Bei anderen Herstellern mehren sich die Hinweise darauf, dass es nach den entsprechenden Updates zu Veränderungen in der Motorsteuerung und zu verringerter Lebenserwartung von Ersatzteilen kommt. Auch ein höherer Verbrauch und eine geringere Lebensdauer des Motors ist zu befürchten. Da in Autos modernerer Baujahre Hard- und Software sehr eng aufeinander abgestimmt sind, ist mindestens zweifelhaft, dass sich ein Update nicht weiter auf das Abgasrückführungssystem und dessen Bauteile auswirken wird.

Schützen Abschaltvorrichtungen den BMW-Motor?

Von BMW ist bezüglich der Abschaltvorrichtungen nicht viel zu hören. Hersteller Volkswagen gab mit seinem Skandalmotor EA189 den Auftakt zum Dieselskandal. Bevor der Konzern die Manipulationen bei der Abgasreinigung zugab, argumentierte er damit, dass die installierten Abschaltvorrichtungen dazu dienten, den Motor zu schützen. Nachdem die Behörden die Illegalität der Vorrichtung festgestellt hatten, sollen Verbraucher nun mit einem Softwareupdate zufrieden sein. Sie dürfen sich an dieser Stelle wohl zumindest fragen, wieso die Hersteller einen globalen, weltweiten Skandal zulassen, der mit einem einfachen Update hätte aus der Welt geschaffen werden können.

Im Fall von VW haben immer mehr Diesel-Fahrer Probleme nach dem Software-Update für den EA189-Motor. Sie beklagen etwa kaputte Abgasrückführungsventile. Neben dem Wertverlust den ihr Wagen bereits durch den Abgasskandal erlitten hat, droht ihnen nun auch noch eine kostenintensive Instandhaltung ihres Autos.

Ob und welche Probleme es bei BMW nach den Updates geben wird, muss sich noch herausstellen.

Wer haftet für Schäden nach dem Update?

BMW führt ein Update aus, danach kommt es zu Schäden – zahlen muss BMW, könnte man meinen. Richtig ist, dass die Hersteller haften müssen, wenn Schäden nachweislich durch das Update entstanden sind. Genau da liegt das Problem: Diesen Nachweis zu erbringen, wäre für Verbraucher nur unter großem finanziellem Aufwand möglich, so dass er faktisch kaum gelingen wird. Bislang übernimmt keiner der Hersteller in Deutschland, bei denen bereits Softwareupdates aufgespielt wurden und werden eine Garantie oder Gewährleistung. In manchen Fällen zahlen sie Folgereparaturen auf kulanter Basis. Das nützt aber Verbrauchern auf Dauer wenig. Kommt es wiederholt zu Schäden, müssen sie selbst bezahlen.

Können BMW-Diesel-Fahrer Schadenersatz verlangen?

Die vom Dieselskandal betroffenen Autobauer haben immensen Schaden angerichtet, dessen Risiko die Kunden tragen. Kunden zahlen für den Wertverlust, müssen mit Fahrverboten rechnen und mögliche Motorschäden in Folge der Softwareupdates in Kauf nehmen. In diesem Fall dürfen sie lediglich auf die Kulanz der Hersteller hoffen. Garantien und Gewährleistungen gibt es bislang nicht.

Wir empfehlen daher, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen, bei denen eine illegale Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde, Schadenersatzansprüche anmelden.

Erstes Urteil gegen BMW
Am 31. März 2020 gab es das erste Urteil dieser Art gegen BMW im Abgasskandal. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass BMW den Käufer sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt habe und deshalb Schadensersatz zahlen müsse. Der BMW X1 verfügte über ein Thermofenster, das das Landgericht als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte.

Auch BMW-Fahrern drohen Fahrverbote

Hamburg macht es vor: Seit Ende Mai 2018 sperrt die Hansestadt erste Strecken für alle Diesel, die die Euro-6-Norm nicht erfüllen. Andere Städte, wie Berlin, Stuttgart und Darmstadt folgten inzwischen.

Hintergrund: 66 Städte haben im Jahr 2017 die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung gerissen. Mittlerweile klagt die EU gegen Deutschland und weitere Länder.

Grünes Licht für Fahrverbote in Städten hat im Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht gegeben. Deutsche Städte dürfen für gesündere Luft Diesel-Fahrzeuge aussperren.

Ob mit oder ohne Skandal – BMW Diesel verlieren massiv an Wert

Egal ob BMW noch eine illegale Manipulation von Diesel-Motoren nachgewiesen wird oder nicht: Fahrer dieser Autos müssen jetzt schon mit einem massiven Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Durch den Abgasskandal, Diskussionen um Fahrverbote und Probleme nach Softwareupdates haftet allen Dieselfahrzeugen ein Makel an. Das zeigen auch die Verkaufszahlen. Der Markt ist 2017 um mehr als zwei Drittel eingebrochen. Wagen, die offiziell zurückgerufen werden, erleiden sicher den größten Wertverlust. Aber auch alle anderen Diesel-Fahrer müssen sich auf Verluste im fünfstelligen Bereich gefasst machen. Inzwischen nehmen nicht einmal Händler noch gern die Skandalwagen in Zahlung. Der Markt ist kaputt.

Das sind die rechtlichen Optionen für BMW-Fahrer

Auch BMW-Fahrer müssen den durch den Abgasskandal entstanden Schaden nicht hinnehmen. Je nachdem, wann sie den Wagen gekauft haben, ergeben sich verschiedene juristische Möglichkeiten. So haben alle Besitzer die ihr Fahrzeug über eine Anteils- oder Vollfinanzierung erworben haben die Option, die Finanzierung zu widerrufen, und somit ihr Auto an die finanzierende Bank zurückzugeben.

Ihr BMW-Diesel fällt in die Gewährleistung

Nach Ihrem Autokauf gilt eine zweijährige Gewährleistung seitens des Verkäufers Ihres BMW. Gegen ihn können Sie während dieser zwei Jahre Schadenersatzansprüche anmelden, wenn im weiteren Verlauf des Abgasskandals eine illegale Abschaltvorrichtung nachgewiesen wird. Denn Käufer haben das Recht auf ein mangelfreies Fahrzeug.

Wir wissen allerdings, dass etliche BMW-Fahrer seit Jahren ein gutes Vertrauensverhältnis zu Ihrem Händler aufgebaut haben. Das möchten sie oft nicht durch rechtliche Schritte gegen ihn gefährden. Vielleicht möchten Sie ihren BMW auch überhaupt nicht zurückgeben und Sie erwarten eigentlich ein Entgegenkommen seitens BMW, um Ihren Schaden auszugleichen. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich Ihre rechtlichen Optionen und gehen ganz nach Ihren Wünschen vor.

Die Gewährleistung für Ihren BMW-Diesel ist bereits abgelaufen

Wenn die Gewährleistungsfrist für Ihren BMW bereits abgelaufen ist, kommt es im Weiteren darauf an, ob dem Hersteller eine illegale Manipulation vorgeworfen werden wird oder nicht. Wie das Urteil des Landgerichts DÜsseldorf gezeigt hat, haben Sie deliktische Ansprüche gegen BMW.

Diese Ansprüche regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in §826:

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Das bedeutet: Damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, muss der Hersteller vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben. Das Landgericht Düsseldorf hat sich kürzlich als erstes Gericht hinter die Verbraucher gestellt und das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtungen auch bei BMW bestätigt.

Dann hätte das Auto, das Sie gekauft haben, gar nicht erst zugelassen werden dürfen. Ihnen droht der Entzug der Zulassung, sollten Sie ein durch die Behörden angeordnetes Update nicht installieren lassen. Ihr Wagen ist deutlich weniger wert, weil er ein „Skandalauto“ ist – insgesamt ein immenser Wertverlust, also der Schaden, den Sie gegenüber dem Hersteller geltend machen können.

Sollte sich für Sie als BMW-Fahrer die Möglichkeit eröffnen, deliktische Ansprüche gegenüber BMW geltend machen zu können, ergibt sich die Grundlage dafür aus dem Gesetz und nicht aus dem Vertrag. Das bedeutet, Sie können Ihren Anspruch anmelden, auch wenn Sie keinen Vertrag direkt mit dem Hersteller geschlossen haben. Sie müssen bisher auch keinen Kontakt mit ihm gehabt haben.

BGH und EuGH äußern sich verbraucherfreundlich
Mit seinem ersten Urteil im Abgasskandal stärkte der BGH Verbrauchern weiter den Rücken. Ein Kläger habe einen Anspruch auf Schadensersatz von der Volkswagen AG, da in seinem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden sei, so das Gericht. Die Generalanwältin des EuGH wiederum machte in ihren Schlussanträgen klar, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Der Verteidigung der Hersteller, sie seien zum Motorschutz nötig, erteilte sie eine Absage.

Viele BMW-Fahrer – egal mit welchem Motor – können ihren Autokredit widerrufen

Viele BMW-Fahrer können Ihren Autokredit widerrufen und zwar unabhängig von der Motorisierung. Dazu muss es in Ihrem Kreditvertrag Fehler geben. Und die gibt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Wir haben mehr als 2.000 Verträge unterschiedlicher Herstellerbanken geprüft. Das Ergebnis: Etwa 90 Prozent sind fehlerhaft. Das bedeutet für Sie als BMW-Fahrer, der seinen Wagen privat finanziert oder geleast hat, dass Sie den sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen können. Auch Jahre nach Vertragsabschluss können Sie Ihren Autokreditvertrag widerrufen und als Folge Ihr Fahrzeug zurückgeben.

Normalerweise gilt für Autokreditverträge eine 14-tägige Widerrufsfrist ab Vertragsschluss. Diese Frist läuft aber nur an, wenn der Vertrag fehlerfrei ist. Aber: In den meisten Verträgen gibt es Fehler etwa in der Widerrufsinformation oder bei den Pflichtangaben. Ist das der Fall, gilt das „ewige Widerrufsrecht“. Sie können auch heute noch Ihren Vertrag widerrufen.

Das ist natürlich eine besonders lukrative Gelegenheit für Dieselfahrer, ihr Auto loszuwerden. Den Widerrufsjoker können aber auch alle Fahrer anderer Motortypen ausspielen.

FAQ BMW Diesel zurückgeben

Was kann ich tun, wenn mein BMW Diesel über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt?

Wenn sich in Ihrem BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das manipulierte Fahrzeug an BMW zurück und bekommen den Kaufpreis erstattet.

Woher weiß ich, ob mein BMW über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt?

Sie haben Post von BMW bzw. vom KBA bekommen, dass für Ihren BMW ein Software-Update vorliegt? Das bedeutet, dass in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist.

Was kann ich tun, wenn ich meinen BMW finanziert habe?

Haben Sie Ihren BMW finanziert, prüfen wir gerne Ihre Vertragsunterlagen auf Fehler. Wurden Sie nicht in ordnungsgemäßer Form über Ihr Widerrufsrecht belehrt, ist ein Widerruf des Autokredits auch heute noch möglich. Dabei geht der BMW an die Bank zurück und Sie erhalten Ihre Zahlungen erstattet.