Musterfeststellungsklage Škoda EA288 – kommt die Sammelklage?

Viele Škoda Halter konnten sich bereits an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligen, bei der es um den EA189 ging. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch der Nachfolgemotor EA288 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Insofern ist es möglich, dass es zu einer weiteren Musterfeststellungsklage kommen wird, an der alle teilnehmen können, deren Škoda den EA288 nutzt.

Kommt die Musterfeststellungsklage für Škoda Diesel mit EA288 Motor?

Mit einer Musterfeststellungsklage lässt sich feststellen, ob zum Beispiel wie im aktuellen Fall der Motor EA288 manipuliert wurde und VW deshalb auch bei Škoda Dieseln Schadensersatz zahlen muss. Wie hoch dieser Schadensersatz ist, kann das Gericht in einem solchen Verfahren jedoch nicht feststellen. Das müssen die Teilnehmer in einer anschließenden Leistungsklage individuelle einklagen.

Ein solches Musterfeststellungsverfahren kann sich deshalb sehr lange hinziehen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes kann ein Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof folgen und anschließend die individuellen Klagen. Problematisch ist das für die Teilnehmer vor allem dann, wenn sie ihren Škoda Diesel während dieser Zeit weiterfahren.

Denn viele Gerichte, die Schadensersatz für manipulierte Škoda Diesel zusprechen ziehen den Klägern dennoch eine Nutzungsentschädigung ab. Diese berechnet sich nach der Laufleistung. Je mehr ein Fahrzeug also gefahren wurde, desto höher fällt dieser Abzug und damit desto geringer die Auszahlung aus. So kann es bei einer Musterfeststellungsklage passieren, dass die Kläger zwar Schadensersatz bekommen, aber in den Jahren, die das Verfahren gedauert hat, ihre Ansprüche quasi verfahren.

Alternativ kann am Ende einer Musterfeststellungsklage auch ein Vergleich stehen. Hierbei können Teilnehmer der Klage aber keinen individuellen Vergleich verhandeln, sondern müssen mit dem zufrieden sein, was die Anwälte herausschlagen können. In der Regel ist hier mit eher niedrigen Vergleichsangeboten zu rechnen.

Die erste Musterfeststellungsklage gegen VW: Škoda Diesel mit EA189
Tausende Škoda Fahrer haben sich bereits an einer Musterfeststellungsklage beteiligt, nämlich der ersten, die überhaupt in Deutschland möglich war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte diese am 01. November 2018 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein. 430.000 Halter von Škoda, SEAT, VW und Audi Diesel Fahrzeugen hatten sich registriert. Das Verfahren endete nach vier Monaten mit einem Vergleich zwischen den Parteien. Das Angebot galt jedoch nur für 260.000 Kläger. Alle anderen gingen aus verschiedenen Gründen leer aus. Sie können jetzt ihre Ansprüche mit einer Einzelklage verfolgen. Die meisten der anderen nahmen das Angebot an, das je nach Modell und Alter des Fahrzeugs zwischen 1.350 und knapp 6.000 Euro lag. Wer ein Angebot erhalten und abgelehnt hat, kann ebenfalls noch eine Einzelklage einreichen. Das liegt daran, dass die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage die Verjährung hemmt. Denn eigentlich ist diese bei den EA189 Modellen zu Ende 2019 eingetreten.

Welche Škoda Diesel nutzen den EA288?

In zahlreichen Diesel Modellen von Škoda ist der EA288 verbaut. Die Halter können sich an einer entsprechenden Musterfeststellungsklage beteiligen, wenn sie eingereicht werden sollte.

Die folgenden Škoda Diesel nutzen den EA288:

  • Octavia III (1.6 und 2.0 Liter)
  • Superb III (1.6 und 2.0 Liter)
  • Karoq (1.6 und 2.0 Liter)
  • Rapid (1.6 Liter)
  • Kodiaq (2.0 Liter)
  • Kodiaq RS (2.0 Liter)

Eine Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage eignet sich besonders für betroffene Verbraucher, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn so können sie ohne Kosten feststellen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche haben. Wird dies bestätigt, können sie anschließend ohne Risiko ihren individuellen Anspruch durchsetzen. Sie müssen aber viel Geduld mitbringen, da sich das Verfahren lange hinziehen kann. Kommt es zu einem Vergleich, haben sie keine Möglichkeit, selbst zu verhandeln, sondern müssen damit zufrieden sein, was die Anwälte für alle Teilnehmer erreichen können – oder dieses ablehnen und dann doch den Weg der Einzelklage beschreiten.

Ist eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung vorhanden, bietet es sich deshalb an, gleich den Weg der Einzelklage zu gehen. Bei einem Erfolg geben Sie den Škoda Diesel zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. Unter Umständen müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.