Škoda Diesel zurückgeben – auch Motor EA288 vom Abgasskandal betroffen

Sie wollen Ihren Škoda zurückgeben, weil dieser über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt? Dann sind Sie direkt vom Abgasskandal betroffen und haben einen Anspruch auf Schadensersatz und damit auch auf die Rückgabe. Für alle, die nur indirekt betroffen sind, etwa durch Fahrverbote oder den Wertverlust des Autos, gibt es noch eine zweite Möglichkeit. Auch über den Autokredit Widerruf können Sie Ihren Škoda zurückgeben.

Ihre Möglichkeiten im Škoda Abgasskandal

1. Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist. Sie können den manipulierten Škoda zurückgeben und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet.
2. Autokredit Widerruf, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen im Kreditvertrag. Hat Ihnen der Verkäufer die Finanzierung vermittelt, wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Sie können den Škoda an die Bank zurückgeben und erhalten Anzahlung und Raten erstattet.

Welches Škoda Modell kann ich zurückgeben?

Zahlreiche Škoda Modelle nutzen den Motor EA288 und sind somit vom Abgasskandal betroffen.

  • Octavia III (1.6 L)
  • Rapid (1.6 L)
  • Superb III (1.6 L)
  • Karoq (1.6 L)
  • Octavia III (2.0 L)
  • Superb III (2.0 L)
  • Kodiaq (2.0 L)
  • Karoq (2.0 L)
  • Kodiaq RS (2.0 L)

So bekommen Sie Schadensersatz im Škoda Abgasskandal

Fahren Sie eines der oben genannten Modelle, müssen Sie davon ausgehen, dass in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist. Das heißt, VW als Motorhersteller hat Sie getäuscht. Gerichte ziehen hierbei in der Regel § 826 BGB zu Rate, in der von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Rede ist. Bei einer erfolgreichen Klage geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. Unter Umständen müssen Sie sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Unserer Auffassung nach handelt es sich dabei allerdings um eine unbillige Entlastung des Herstellers, der Sie schließlich getäuscht hat.

Gerichte sehen Schadensersatzanspruch bei EA288

Das Landgericht Duisburg war das erste, das VW aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor EA288 zu Schadensersatz verurteilte. Bereits im Oktober 2018 fiel dieses Urteil, bekannt wurde es jedoch erst 2020. Inzwischen gibt es weitere Urteile und Beschlüsse von Landgerichten. Sogar das Oberlandesgericht Köln hat sich bereits zum EA288 geäußert. Demnach kommt auch bei diesem Motor ein Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchaus in Frage. Das Gericht wies das Verfahren an das Landgericht Aachen zurück, das die Klage ursprünglich abgelehnt hatte mit der Erklärung, der EA288 habe keine unzulässige Abschalteinrichtung. So einfach können es sich die Gerichte jedoch nicht machen, wie dieser Fall zeigt.

KBA ruft Fahrzeuge mit EA288 Motor zurück
Auch einen offiziellen Rückruf durch das KBA hat es beim Motor EA288 schon gegeben. Über 200.000 T6 Fahrzeuge musste VW zurückrufen, nachdem das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht hatte. Dabei liegt es nahe, dass weitere Rückrufe für Fahrzeuge mit diesem Motor folgen werden, wie es auch bei anderen vom Abgasskandal betroffenen Motoren der Fall war.

Škoda zurückgeben mit dem Autokredit Widerruf

Wenn Sie Ihren Škoda finanziert haben und diese Finanzierung durch den Autoverkäufer vermittelt wurde, dann haben Sie eine gute Chance, den Wagen auf diesem Weg zurückgeben zu können. Denn etwa 90% aller Autokreditverträge sind fehlerhaft. Aufgrund dieser Fehler beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf kann deshalb auch Monate und Jahre nach Vertragsabschluss noch erklärt werden. Dabei können Sie das Auto an die Bank zurückgeben und erhalten eine eventuell getätigte Anzahlung, sowie alle gezahlten Raten erstattet.

Der Škoda Abgasskandal 1.0

Von Anfang an war Škoda in den Abgasskandal involviert. Denn zahlreiche Modelle nutzten den Motor EA189 von VW, mit dem der Dieselskandal ins Rollen kam. Demnach konnten auch Škoda Fahrer an der Musterfeststellungsklage gegen VW teilnehmen. Ebenso waren Einzelklagen erfolgreich. Ein Beispiel ist das von HAHN Rechtsanwälte erstrittene Urteil zu einem Škoda Yeti.

Landgericht Hamburg – 329 O 320/18 – 26.07.2019 – Škoda Yeti
URTEIL

Für das Gericht war es dabei unerheblich, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Klage bereits über das Software-Update verfügte. Dem Fahrzeug hafte trotzdem ein Makel an, der für einen Wertverlust sorgt, so das Gericht.