Musterfeststellungsklage SEAT EA288

VW hat auch beim Motor EA288 manipuliert und eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt. Deshalb ist es möglich, dass in Zukunft eine Musterfeststellungsklage gegen VW bezüglich des EA288 eingereicht werden wird. Hiervon betroffen sind auch zahlreiche Modelle von SEAT. Besitzer von bestimmten SEAT Modellen mit EA189 Motor konnten bereits an einer ersten Musterfeststellungsklage gegen VW teilnehmen.

Musterfeststellungsklage für SEAT Diesel mit EA288 Motor?

In einem Musterfeststellungsverfahren kann ein Gericht feststellen, ob VW für manipulierte EA288 in SEAT Dieseln generell Schadensersatz schuldet. Wie hoch dieser je Kläger ist, kann nicht festgestellt werden. Sollte es zu einem solchen Verfahren kommen und das Oberlandesgericht Braunschweig (das in diesem Fall zuständig wäre) würde tatsächlich so entscheiden, müssen die Kläger anschließend eine Leistungsklage anstrengen, um ihren individuellen Anspruch durchzusetzen.

Hier haben wir auch schon einen großen Nachteil einer Musterfeststellungsklage – den Zeitfaktor. Nach dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht würde vermutlich ein Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof folgen und anschließend die individuelle Durchsetzung der Ansprüche. Bis hier eine endgültige Entscheidung gefallen ist, können Jahre vergehen. Und in all diesen Jahren fahren Sie Ihren manipulierten SEAT vermutlich weiter. Entscheidet das Gericht nun, dass Sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müssen, die nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer berechnet wird, kann es passieren, dass vom Schadensersatz kaum noch was übrig bleibt.

Mit einer Einzelklage kommen Sie schneller zu Ihrem Recht!

Alternativ kann ein Musterfeststellungsverfahren auch mit einem Vergleich enden, so wie bei der ersten Musterfeststellungsklage gegen VW, an der auch viele SEAT Fahrer beteiligt waren. Doch hier besteht das Problem, dass kein individueller Vergleich verhandelt werden kann und das Vergleichsangebot vermutlich eher gering ausfallen wird.

Die erste Musterfeststellungsklage: SEAT mit Motor EA189

Zahlreiche SEAT Fahrer haben bereits an einer Musterfeststellungsklage teilgenommen. Nämlich an der ersten überhaupt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte diese am 01. November 2018 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Das Verfahren endete letztlich mit einem Vergleich. Allerdings bekamen nur etwa 260.000 der gut 430.000 Teilnehmer überhaupt ein Angebot. Alle anderen wurden aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen und standen mit leeren Händen da. Sie können ihre Ansprüche aber nur im Rahmen von Einzelverfahren verfolgen. Die Vergleichsangebote beliefen sich im Schnitt auf 15% des Kaufpreises des jeweiligen Fahrzeugs. Bei den SEAT Fahrzeugen entspricht dies in den meisten Fällen wenigen tausend Euro.

Wer dieses Angebot annimmt, kann seine Ansprüche nicht weiter verfolgen. Wer es ablehnt, kann nach wie vor im Rahmen einer Einzelklage gegen VW vorgehen. Bei einem Vergleich behalten die Kläger ihr Fahrzeug. Bei einer erfolgreichen Einzelklage wird der SEAT dagegen in der Regel zurückgegeben und die Kläger können bis zu 100% des Kaufpreises als Schadensersatz bekommen.

Welche SEAT Modelle nutzen den EA288?

Zahlreiche Diesel von SEAT verfügen über den EA288 und können deshalb prinzipiell Teil einer Musterfeststellungsklage sein. Zu den Modellen gehören:

  • Leon III (1.6 und 2.0 Liter)
  • Ateca (1.6 und 2.0 Liter)
  • Toledo IV (1.6 Liter)
  • Alhambra II (2.0 Liter)
  • Tarraco (2.0 Liter)

Am Beispiel der Musterfeststellungsklage bezüglich des EA189 sieht man, dass so auch SEAT Fahrer profitieren können. Es kam zwar nicht zu einem Urteil, doch einigte man sich auf einen Vergleich. Die SEAT Fahrer bekamen Vergleichsangebote von einigen wenigen tausend Euro, die die meisten von ihnen annahmen. Wer ein solches Angebot im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens ablehnt, kann stattdessen im Rahmen einer Einzelklage seine Ansprüche weiterverfolgen.

Ob und wann eine Musterfeststellungsklage für den EA288 eingereicht wird, ist unklar. Bereits jetzt gibt es aber Urteile aus Einzelverfahren. Insofern können betroffene Dieselfahrer die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ihre Ansprüche auch auf diesem Weg durchsetzen.