Als Fahrer eines Audi-Diesels ist die Sache klar: Sie zählen zu den direkt Betroffenen des Dieselskandals und haben bereits einen massiven Wertverlust für Ihr Fahrzeug erlitten. Doch Sie müssen nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben. Auf dieser Seite führen wir verschiedene rechtliche Optionen auf, die Sie als geschädigter Fahrer eines Audi-Diesels haben.
- Ihr Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung? Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dabei geben Sie das Auto an Audi zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
- Sie haben Ihren Audi finanziert? Dann stehen die Chancen gut, dass der Vertrag Fehler enthält und Sie ihn deshalb widerrufen können. Dabei geht das Fahrzeug an die Bank zurück und Sie erhalten alle Raten, sowie eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet.
Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Möglichkeiten! Schadensersatz oder Autokredit Widerruf – so geben Sie Ihren BMW Diesel zurück!
Hersteller Audi steckt als Volkswagen-Tochter tief im Abgasskandal. Sowohl in Audi-Dieseln verbaute VW-Motoren als auch eigens entwickelte Maschinen sind vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden. Manipulierte Abschalteinrichtungen sind nachgewiesen. In den Werkstätten sollen die Wagen mit Softwareupdates nachgerüstet werden, um gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte für den Schadstoffaustausch einzuhalten.
Diese Rückrufaktionen laufen derzeit für Audi-Diesel
Zum einen gibt es offizielle Rückrufaktionen für alle Audi-Modelle, die den EA189-Motor von Volkswagen verbaut haben. Sie sollen in den Werkstätten ein Software-Update bekommen. Eventuell kommt es auch zum Teiletausch. Das gilt für folgende Modelle:
- Audi A1 (1.4 TFSI)
- Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2009 – 2014)
- Audi A3 (1.4 TFSI)
- Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2008 – 2014)
- Audi A3 (1.6 TDI Sportback) (Euro 6)
- Audi A4 (2.0 TDI) (2007 – 2013)
- Audi A5 (2.0 TDI)
- Audi A4 (2.0 TDI) Avant (Euro 6)
- Audi A 5 (3.0 TDI)
- Audi A6 (2.0 TDI)(2008 – 2014)
- Audi A6 (2.0 TDI Avant) (Euro 6)
- Audi A 6 (3.0 TDI)
- Audi Q3 (2.0 TDI) (2011 – 2013)
- Audi Q3 (2.0 TDI quattro)
- Audi Q5 (2.0 TDI) (2008 – 2015)
- Audi Q 5 (3.0 TDI)
- Audi Q 7 (3.0 TDI)
- Audi TT (2.0 TDI) (2008 – 2013)
Außerdem werden A- und Q-Modelle zurückgeordert, die mit den von Audi selbst entwickelten V6- und V8-Motoren fahren. Davon sind vor allem A8- und A7- Modelle mit den entsprechenden V6- und V8-Dieselmotoren der Baujahre 2009 bis 2013 betroffen.
Die Rückrufe sind eine Zwangsmaßnahme des Kraftfahrt-Bundesamtes. Wer nicht an der Aktion teilnimmt, riskiert seine Zulassung.
Was macht das Software-Update mit meinem Diesel-Audi?
Die Software-Updates seien sicher und Folgeschäden nicht zu erwarten – heißt es seitens der Hersteller. Das Problem ist: Niemand sagt Ihnen genau, wie sie in die empfindliche Motorsteuerung mit komplexer Verzahnung von Hard- und Software Ihres Wagens eingreifen. Die Updates sollen die Fehler in der Abgasreinigung Ihres Audis einfach und unkompliziert beheben, so das Herstellerversprechen. Zumindest nach dem Update des VW-EA189-Motors gibt es Hinweise darauf, dass es im Nachhinein zu Veränderungen in der Motorsteuerung und zu verringerter Lebenserwartung von Ersatzteilen kommt. Anzunehmen ist ebenso ein höherer Verbrauch. Viele befürchten zudem eine kürzere Lebensdauer des Motors.
Schützt am Ende die Abschaltvorrichtung meinen Audi-Diesel?
Der EA189 Motor von Volkswagen hat 2015 den Auftakt zum Dieselskandal gegeben. Er ist auch in zahlreichen Audi-Modellen verbaut. Noch bevor Volkswagen die Manipulation bei seinen Dieselfahrzeugen einräumte, beteuerte der Konzern, die Abschalteinrichtungen dienten lediglich dem Motorenschutz. Dann stellten Behörden fest: Dass die Abgasreinigung derart herunter geregelt wird, wie es beim EA189 der Fall ist, ist illegal. Und jetzt? Audi-Fahrer sollen sich mit einem Software-Update zufrieden geben. Wieso VW einen weltweiten Skandal in den bekannten Dimensionen zugelassen hat, wenn sich alle Probleme mit einem unkomplizierten Update lösen lassen sollen, darf zumindest Fragen aufwerfen.
Ein weiteres Problem ist, dass sich nach dem Update für diesen Motor immer mehr Dieselfahrer über Probleme beschweren. Sie haben beispielsweise seither Probleme mit defekten Abgasrückführungsventilen. Das heißt: Neben dem Wertverlust, den Ihr Audi sowieso durch den Abgasskandal erleidet, müssen Sie nun auch noch mit hohen Instandhaltungskosten rechnen.
Ob Sie für die von Audi selbst entwickelten V6- und V8-Dieselmotoren mit ähnlichen Problemen rechnen müssen, ist noch nicht klar. Wir raten vorerst von Software-Updates ab. Sollten Sie unsicher wegen eines eventuell drohenden Zulassungsentzuges sein, beraten wir Sie gern.
Mit dem EuGH Urteil wird im Sommer gerechnet.
Wer haftet, wenn mein Audi nach dem Update nicht mehr richtig läuft?
Treten in Folge eines Software-Updates Fehler an Ihrem Audi auf, haftet der Hersteller – soweit die Theorie. Praktisch müssen Sie als Kunde nachweisen, dass etwaige Schäden auf das Update zurückzuführen sind. Das dürfte nur unter allergrößtem finanziellen Aufwand – faktisch also überhaupt nicht – gelingen. In Deutschland übernimmt bislang kein Hersteller eine Garantie oder Gewährleistung für vom Update betroffene Teile.
Wir raten daher allen betroffenen Audi-Fahrern, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Diese ergeben sich aus der ursprünglichen Täuschung über die illegale Abschalteinrichtung. Ihr Schadenersatzanspruch umfasst auch mögliche Folgeschäden eines Updates.
Der Abgasskandal führt zu Fahrverboten auch für Audi-Diesel
In Hamburg gilt seit Ende Mai 2018 das erste Fahrverbot in Deutschland für Dieselfahrzeuge, die die EURO-6-Norm nicht erfüllen. Streckenweise heißt es hier: Durchfahrt verboten. Gleiches gilt für Stuttgart, Berlin und Darmstadt und weitere Städte bereiten Fahrverbote vor. Vielfach wird auch die Erweiterung der grünen Umweltzonen um blaue Plaketten diskutiert, die dann großflächigere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Folge hätten.
Der Grund dafür, dass Diesel ausgesperrt werden sollen ist, dass 66 deutsche Städte im vergangenen Jahr wiederholt die EU-Grenzwerte für die Stickoxidbelastung in der Luft nicht eingehalten haben. Die EU klagt inzwischen gegen Deutschland und andere Länder. Massive Strafzahlungen drohen.
Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg für Städte freigemacht, Dieselfahrzeuge auszusperren, um bessere Luft zu erreichen. Als hauptverantwortlich für die zum Teil massiven Abgasbelastungen gelten Dieselfahrzeuge.
So führt der Dieselskandal zum Wertverlust ihres Audis
Drohende und bereits durchgesetzte Fahrverbote und mögliche Folgeschäden durch Software-Updates, unüberschaubare Kosten für Dieselbesitzer – der Markt für Dieselfahrzeuge ist am Boden. Der Absatz ist 2017 um mehr als zwei Drittel eingebrochen. Beim Versuch, ihren Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt loszuwerden, mussten Betroffene teils Verluste im fünfstelligen Bereich hinnehmen.
Als Fahrer eines Audi-Diesels müssen Sie noch einen weiteren massiven Wertverlust hinzuaddieren: Für Ihren Wagen hat das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt, dass die Abschalteinrichung der Abgasreinigung illegal ist. Nicht einmal Vertragshändler nehmen Ihren Wagen noch gerne in Zahlung.
So gleichen Sie als Audi-Fahrer ihren Schaden aus
Sie haben genug von Wertverlust und möglichen weiteren Instandhaltungskosten? Dann haben Sie verschiedene juristische Möglichkeiten, ihren Schaden auszugleichen. Dabei kommt es darauf an, wann und wie Sie Ihren Audi-Diesel gekauft haben. Wir raten Ihnen, Ihre Situation fachanwaltlich prüfen zu lassen, um auszuloten, welche juristischen Hebel für Ihren Fall am erfolgreichsten gezogen werden können.
Ihr Audi befindet sich noch innerhalb der Gewährleistung
Ist nichts anderes vereinbart, gilt beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren durch den Verkäufer Ihres Audis. Befinden Sie sich mit Ihrem Audi noch in der Gewährleistung, können Sie Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Sie haben das Recht auf ein mangelfreies Fahrzeug.
Wir wissen aber auch, dass viele Audi-Fahrer ein seit Jahren aufgebautes Vertrauensverhältnis mit ihrem Audi-Händler nicht durch einen Rechtsstreit gefährden möchten. Eigentlich richtet sich ihr Unmut gar nicht gegen den Händler, sondern gegen den Hersteller. Sie wünschen sich im Grunde ein Entgegenkommen seitens des Herstellers und wollen ihr Fahrzeug nicht abgeben. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und richten uns im weiteren Vorgehen individuell nach Ihren Wünschen.
Ihr Audi befindet sich außerhalb der Gewährleistung
Befinden Sie sich mit Ihrem Audi nicht mehr in der Gewährleistung, können Sie Ansprüche gegen den Hersteller anmelden. Achtung: Als Hersteller gilt derjenige, der den Motor entwickelt und gebaut hat. Das ist für alle Audis mit verbautem EA189-Motor Volkswagen. Für die eigens entwickelten V6- und V8-Motoren gilt Audi selbst als Hersteller.
Sie haben sogenannte deliktische Ansprüche gegen den Hersteller. Diese definiert §826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Dabei ist das Wort „vorsätzlich“ das Wichtigste. Die deliktische Haftung setzt ein subjektives Verschulden, also Vorsatz voraus. Der Nachweis dazu gelingt bei allen direkt vom Dieselskandal betroffen Herstellern problemlos, da behördlich die Illegalität der verbauten Abschalteinrichungen festgestellt ist. Das Delikt seitens der Hersteller besteht in der sittenwidrigen vorsätzlichen Manipulation der jeweiligen Abgasanlagen. Ihnen als Kunde ist ein gewaltiger Schaden entstanden: Sie haben ein Auto gekauft, das so gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. Ohne entsprechendes Software-Update droht Ihnen der Zulassungsentzug. Außerdem haftet Ihrem Audi nun für immer der Makel des Abgasskandals an, der zu massivem Wertverlust führt. Diesen Schaden können Sie den Herstellern gegenüber geltend machen und zwar in der Regel zehn Jahre lang ab Kaufdatum.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie schon einmal Kontakt zu Audi oder Volkswagen direkt hatten oder mit dem jeweiligen Hersteller einen Vertrag geschlossen haben. Ihr Anspruch aus dem §826 BGB ergibt sich aus dem Gesetz und nicht aus einem Vertrag.
Widerruf des Audi-Kredits ist für alle Motortypen möglich
Haben Sie Ihren Audi privat geleast oder finanziert, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihren Autokredit widerrufen und als Folge Ihr Fahrzeug zurückgeben können. Das gilt für alle Audi, egal ob Diesel, Benziner oder Hybridfahrzeuge. Der mögliche Widerruf des Autokredits ist unabhängig von der Motorisierung des Fahrzeugs. Möglich macht das der sogenannte Widerrufsjoker.
Üblicherweise haben Sie als Verbraucher nach Abschluss Ihres Audi-Kreditvertrages 14 Tage lang Zeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Aber nur, wenn er frei von Fehlern ist. Das sind die allerwenigsten Autokreditverträge. Wir haben mehr als 2.000 Verträge verschiedener Herstellerbanken überprüft und können summieren, dass mehr als 90 Prozent dieser Verträge Fehler enthalten. Das ist gut für Sie, denn: Enthält der Autokreditvertrag Fehler etwa in der Widerrufsinformation oder bei Pflichtangaben, wird die 14-tägige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. Es gilt das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Für Sie als Audi-Fahrer bedeutet das, dass Sie auch noch Jahre nach Vertragsabschluss den Kreditvertrag widerrufen können. Da der Autokreditvertrag und der Kaufvertrag für Ihren Audi verbundene Geschäfte sind, hat der erfolgreiche Widerruf immer die Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Folge.
Das ist die Chance für Fahrer eines Audi-Diesels, den durch den Abgasskandal entstandenen Schaden auszugleichen und das Auto loszuwerden. Aber auch alle anderen Audi-Fahrer können den Widerrufsjoker ausspielen.
Weitere Informationen zum Diesel Skandal bei Audi bekommen Sie auf unserer Kanzlei Webseite.
FAQ Audi Diesel zurückgeben
Wenn sich in Ihrem Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, können Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen. Audi hat Sie getäuscht und muss deshalb das manipulierte Auto zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten.
Wenn Sie ein Schreiben von Audi bzw. vom KBA bekommen haben mit dem Hinweis, dass für Ihr Fahrzeug ein Software-Update vorliegt, können Sie davon ausgehen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist und Sie deshalb Schadensersatzansprüche haben.
Haben Sie Ihren Audi Diesel finanziert, prüfen wir gerne Ihre Vertragsunterlagen. Sind Sie nicht in ordnungsgemäßer Form über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden, ist ein Widerruf auch heute noch möglich. Dabei geben Sie den Audi an die Bank zurück und erhalten Ihre Zahlungen erstattet.