Autohersteller Audi akzeptiert im Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro. Das teilt der Mutterkonzern Volkswagen mit. Die Staatsanwaltschaft München II verhängt die Strafe wegen Manipulationen von Dieselmotoren.
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren sollte klären, ob Audi seine Aufsichtspflicht bei der Motorenentwicklung und -herstellung verletzt hat. Audi teilt mit, sich zu der Verantwortung dafür zu bekennen. Der Konzern will keine Rechtsmittel einlegen. Bei den Ermittlungen ging es um V6- und V8-Dieselmotoren aus den Jahren seit 2004. Mit der Anerkennung des Bußgeldes sei das Verfahren abgeschlossen, so Audi in einer Konzernmitteilung.
Die Ermittler erklären, dass das Bußgeld keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal haben. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sitzt seit Juni in Untersuchungshaft. Er soll versucht haben, Zeugen zu beeinflussen.
Fahrer eines Audi-Diesels sollten ihre Rechte kennen
Für Fahrer eines manipulierten Audi-Diesels gilt: Nur wer seine Rechte kennt, kann sich gegen die Autoindustrie wehren. Sie müssen nicht auf Wertverlust, fragwürdigen Software-Updates und Fahrverboten sitzen bleiben. Je nachdem, welches Audi-Modell Sie fahren und wann sie den Wagen erworben haben, ergeben sich unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten für Sie im Dieselskandal. Sie reichen vom Widerruf Ihres privaten Autokredit- oder Leasingvertrages bis zu Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller.
Der Widerruf Ihres Autokredits ist für alle Fahrzeughalter unabhängig von der Motorisierung möglich. Besonders Dieselfahrer können aber profitieren, ihr Schummelauto loswerden, ihr Geld zurückerhalten und so weiteren Wertverlust und Fahrverbote umgehen.
Achtung: Verjährung für Motortyp EA 189 endet 2018
Alle Fahrer von Audi-Modellen, die den VW-Motor des Typs 189 verbaut haben, müssen beachten: Ende dieses Jahres verjähren Ihre Ansprüche gegen Volkswagen. Sie sind bislang noch nicht tätig geworden? Prüfen Sie Ihren Schadenersatzanspruch kostenfrei und unverbindlich während der individuellen Erstberatung durch HAHN Rechtsanwälte.
Brauche ich als Audi-Fahrer einen Anwalt?
Sie müssen im Abgasskandal zunächst keinen Anwalt beauftragen. Die Experten von HAHN Rechtsanwälte raten aber dringend zur fachanwaltlichen Unterstützung. So können Sie sicher sein, umfassend zu Ihren Rechten beraten und kompetent vertreten zu werden. Das steigert Ihre Chancen gegen die Autoindustrie erheblich. Oft kommt es für ein erfolgreiches Ergebnis auf juristische Feinheiten an.
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