Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 15.01.2019 (AZ: 12 O 262/17) die Porsche AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Betroffen war ein Porsche Macan, den der Kläger im Dezember 2014 als Neuwagen erworben hatte.
Das Gericht sprach ihm nun Schadensersatz zu. Laut Gericht wurde er durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Deshalb steht ihm gemäß § 826 BGB Schadensersatz zu. Er kann nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags erwirken. Dabei geht das manipulierte Auto an Porsche zurück und der Kläger erhält den Kaufpreis erstattet. Oder er behält das Auto und macht Schadenserstatz für den erlittenen Wertverlust geltend.