Mit Urteil vom 26.03.2019 entschied das Landgericht Dortmund, dass Porsche einem Kläger für einen manipulierten Porsche Macan Schadensersatz zahlen muss (Az: 12 O 182/18).
Der Macan S mit der Abgasnorm Euro 6, den der Kläger 2016 als Neuwagen erworben hatte, enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung. Porsche hat den Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Verklagt hatte der Kläger sowohl den Händler, als auch die Porsche AG. Die Klage gegen den Händler wies das Gericht ab, doch die Porsche AG verurteilte es zur Zahlung von Schadensersatz, auch wenn der Motor tatsächlich von Audi gebaut wurde.
Wire hoch genau der Schadensersatz ausfällt und ob der Kläger sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss, machte das Urteil nicht deutlich. So kann der Kläger wie üblich den Kaufvertrag rückabwickeln, also das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen oder aber er behält das Fahrzeug und macht die Wertminderung geltend, für die er dann Schadensersatz bekommt.