Schadensersatz von VW für manipulierten Audi A1

Das Landgericht Erfurt hat einer Klägerin mit Urteil vom 18. Januar 2019 Schadensersatz zugesprochen (AZ: 9 O 490/18).

Die Klägerin sei durch den manipulierten A1 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. VW als Motorhersteller muss ihr deshalb Schadensersatz zahlen.

Gerichte können entweder den Motor- oder den Autohersteller zu Schadensersatz verurteilen, in einigen Fällen werden gar beide gesamtschuldnerisch verurteilt.

Die Klägerin gibt den Audi zurück und erhält ihren Kaufpreis erstattet. Dabei muss sie sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.