Der BMW Abgasskandal – Rückrufe und Schadensersatzansprüche

Auch BMW ist in den Abgasskandal verwickelt. Das KBA hat unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden und deshalb einen Rückruf für die Modelle M550d und 750d angeordnet. BMW selbst spricht von einem handwerklichen Fehler. Doch viele weitere BMW Diesel fallen bei Tests mit stark erhöhten Stickoxidemissionen auf – der Verdacht liegt nahe, dass diese ebenfalls auf unzulässige Abschalteinrichtungen zurückzuführen sind.

Inhalte des Artikels:

BMW Abgasskandal weitet sich aus

Es kommt Bewegung in den BMW Abgasskandal. Mit dem Landgericht Düsseldorf hat erstmals ein Gericht BMW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Wie auch in den anderen Abgasskandal Klagen gegen VW, Daimler oder Audi entschied das Gericht, dass BMW den Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe. Gemäß § 826 BGB ist deshalb Schadensersatz zu leisten.

In dem Verfahren ging es um das Modell BMW X1. Ein Fahrzeug, das bisher nicht vom KBA zurückgerufen wurde. Dennoch zeigte sich das Gericht überzeugt davon, dass das Auto über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, nämlich ein Thermofenster. Der X1 war allerdings bereits durch überhöhte Stickoxidwerte in mehreren Tests aufgefallen. Auch zahlreiche andere BMW Modelle hatten bei diesen Tests schlecht abgeschnitten. Der Verdacht liegt nahe, dass auch sie eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten und Kunden deshalb Schadensersatz geltend machen können.

Auch Rückrufe hat das KBA bereits veröffentlicht und zwar für die Diesel-Modelle M550d und 750d. Hier steht den Kunden Schadensersatz zu, denn BMW hat die Autos ganz klar manipuliert. Auch wenn der Hersteller selbst von einem handwerklichen Fehler spricht. Das KBA nennt es Manipulation.

Die Rückrufe im BMW Abgasskandal

Im Sommer 2016 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf für vier BMW Modelle.

Das KBA hatte eine falsche Software entdeckt, die die Abgasreinigung manipuliert. Im Rahmen des Rückrufs sollten die betroffenen Fahrzeuge ein Software-Update bekommen. BMW selbst spricht von einem Fehler. Die Motorsteuerung sei irrtümlicherweise mit einer für diese nicht geeigneten Software programmiert worden. Das KBA spricht dennoch von Manipulation.

Die folgenden Modelle sind vom Rückruf im BMW Abgasskandal betroffen:

BMW M550d xDrive LimousineBaujahr 2012-2017
BMW M550d xDrive TouringBaujahr 2012-2017
BMW 750d xDriveBaujahr 2012-2015
BMW 750Ld xDriveBaujahr 2012-2015

Weltweit waren 11.000 Diesel-Autos betroffen, in Deutschland etwa 4.000.

BMW Diesel fallen allerdings immer wieder negativ bei Abgastextes auf, wie sie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, aber auch das KBA durchführen. BMW Diesel schneiden dabei besonders schlecht ab und erreichen stark erhöhte Stickoxidemissionen. Der Verdacht liegt nahe, dass auch diese Diesel-PKW über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Anders lassen sich diese schlechten Ergebnisse kaum erklären.

Mit hohen Abgaswerten sind unter anderem die folgenden Modelle aufgefallen:

  • BMW 318d Touring
  • BMW 320d GT xDrive
  • BMW 320d Efficient
  • BMW 320d Touring
  • BMW 520d Touring
  • BMW X1 xDrive18d
  • BMW X5 xDrive25d

 

Erstes Schadensersatz Urteil gegen BMW
Für Gerichte scheint der Abgas-Skandal ebenfalls nicht nur die offiziell zurückgerufenen BMW Modelle zu betreffen. So verurteilte das Landgericht Düsseldorf am 31.03.2020 BMW zur Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten BMW X1. Dieser war bisher ja nicht Teil einer Rückrufaktion, fiel aber mit besonders schlechten Abgaswerten auf. Das Gericht hielt das vorhandene Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und sah es als erwiesen an, dass BMW den Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hatte. Dieser kann das Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 an BMW zurückgeben und erhält dafür den Kaufpreis erstattet. Allerdings hält BMW das Urteil für falsch und hat bereits Berufung eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Fall entscheiden. In einem weiteren Fall hat auch das Landgericht Duisburg die BMW AG zu Schadensersatz verurteilt – betroffen war hier ein BMW 116d.

Schadensersatzanspruch bei manipuliertem BMW

Wie das Landgericht Düsseldorf zeigt, beginnt ein Umdenken bei Gerichten. Auch BMW hat im Diesel-Skandal manipuliert und betroffene Autofahrer haben deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage gegen Sie den manipulierten BMW zurück und erhalten dafür Ihren Kaufpreis erstattet. Die Gerichte berufen sich dabei in den Regel auf § 826 BGB und werden den Autoherstellern vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor. Unter Umständen müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, doch dies ist unter Juristen umstritten. HAHN Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, dass es sich dabei um eine unbillige Entlastung des täuschenden Herstellers handelt und deshalb die Nutzungsentschädigung nicht angerechnet werden sollte. Immer mehr Gerichte gegen im Abgasskandal zudem dazu über, neben dem Schadensersatz auch deliktische Zinsen zuzusprechen.

Am 25. Mai 2020 gab es das erste Urteil des BGH im Abgasskandal. Das Gericht entschied, dass ein Kläger Schadensersatz von VW fordern könne, da dieses ihm ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verkauft habe. Der streitgegenständliche Diesel verfügte über den Motor EA189. Das Urteil hat jedoch auch eine Signalwirkung für andere vom Abgasskandal betroffene Diesel-Motoren und Modelle und die deshalb klagenden Halter.

Auch von EuGH gibt es positive Meldungen. In ihren Schlussanträgen machte die Generalanwältin des EuGH klar, dass Abschalteinrichtungen unzulässig seien. Der Verteidigung der Hersteller, sie seien für den Motorschutz notwendig, widersprach sie. Nur in eng ausgelegten Ausnahmefällen könne eine Abschalteinrichtung legal sein. Das Urteil wird im Sommer erwartet.

Bei Finanzierung ist oft der Widerruf des Autokredits möglich

Viele BMW Fahrer haben zudem die Möglichkeit, ihren Autokredit zu widerrufen. Dabei muss dieser Kreditvertrag nicht mit der BMW Bank selbst geschlossen worden sein. Die Chance auf den Kredit Widerruf ergibt sich bei nahezu allen Banken. Grund hierfür ist, dass Banken und Sparkassen in einem Großteil ihrer Verträge fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet haben. Darin werden Verbraucher nicht in vorgeschriebener Form über ihr Widerrufsrecht belehrt. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist, die eigentlich 14 Tage beträgt, gar nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf ist demnach also auch viel später noch immer möglich. Bei Autofinanzierungen ist es oft so, dass der Verkäufer die Finanzierung vermittelt hat. Trifft dies zu, sprechen Juristen von einer wirtschaftlichen Einheit – es handelt sich um verbundene Verträge.

Widerruft der Kunden nun seinen Autokreditvertrag wird auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das Auto geht an die Bank zurück, der Darlehensnehmer bekommt Anzahlung und Zinsen erstattet.

Somit ist der Widerruf gerade im BMW Abgasskandal eine Möglichkeit, ein Auto, das unter einem hohen Wertverlust leidet, zu guten Konditionen loszuwerden. Einsetzen können den Widerrufsjoker aber auch Fahrer von Benzinern.

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Zahl der Verbraucher, die ihren Autokreditvertrag noch immer widerrufen können, noch einmal deutlich erhöht. Denn er erklärte den Kaskadenverweis für unzulässig. Da dieser in nahezu allen Autokreditverträgen verwendet wurde, steigen die Chancen für betroffene Verbraucher, hier Recht zu bekommen.

HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Autokrediten spezialisiert und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien auf diesem Gebiet. Wir prüfen Ihre Unterlagen – unverbindlich und kostenfrei – und sagen Ihnen, ob auch in Ihrem Vertrag fehlerhafte Widerrufsinformationen enthalten sind.
BMW Fahrer von Fahrverboten betroffen
Hamburg, Stuttgart, Berlin, Darmstadt – in all diesen Städten gilt bereits ein Diesel Fahrverbot. Weitere werden vermutlich noch folgen. Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 oder schlechter dürfen einzelne Straßen oder, wie im Fall von Stuttgart, die gesamte Stadt nicht mehr befahren. Wie kann man sich dagegen wehren? Betroffene Fahrer können prüfen lassen, ob sie eine der zwei oben genannten Möglichkeiten – Schadensersatz bei unzulässiger Abschalteinrichtung oder Autokredit Widerruf – nutzen können, um ihren BMW zurückzugeben. Durch die Rückzahlung von Kaufpreis bzw. Raten kann ein neues Fahrzeug mit modernerer Abgasnorm angeschafft werden. So wird das Fahrverbot umgangen.

Die Folgen des Abgasskandals für BMW

BMW wurde im Diesel-Abgasskandal zu einem Bußgeld von 8,5 Millionen Euro verurteilt. Deutlich geringer als die Bußgelder, die zum Beispiel Audi oder Daimler zahlen mussten. BMW wird dabei vorgeworfen, die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt zu haben. Dadurch habe der „Fehler“ passieren können, dass eine falsche Software aufgespielt wurde. Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft München im BMW Abgasskandal ermittelt und sogar die BMW Zentrale durchsucht. Letztendlich sind die Ermittlungen aber eingestellt worden. Dass nun das Landgericht Düsseldorf als erstes Gericht BMW zu Schadensersatz verurteilt zeigt aber, dass der BMW Abgasskandal noch lange nicht vorbei ist. Ganz im Gegenteil, er kommt gerade erst ins Rollen.

FAQ zum BMW Abgasskandal

Ist der BMW X1 betroffen?

Obwohl es noch keinen offiziellen Rückruf für den BMW X1 gibt, ist der BMW Diesel vom Abgasskandal betroffen. Es fiel mit erhöhten Stickoxidemissionen auf und das Landgericht Düsseldorf verurteilte BMW aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im BMW X1 zu Schadensersatz.

Welche Rückrufe gibt es im BMW Abgasskandal?

Das KBA hat eine unzulässige Abschalteinrichtungen in folgenden Modellen gefunden und deshalb deren Rückruf angeordnet: BMW M550d mit Baujahr 2021-2017 und BMW 750d mit Baujahr 2012-2015.

Wie kann ich mich im BMW Abgasskandal wehren?

Wenn Ihr BMW vom Rückruf betroffen ist oder, wie das Urteil vom Landgericht Düsseldorf zeigt, durch hohe Stickoxidemissionen aufgefallen ist, kann Ihnen Schadensersatz zustehen. Haben Sie Ihren BMW finanziert und der Vertrag ist fehlerhaft, können Sie das Auto über den Autokredit Widerruf zurückgeben.

Neuigkeiten im BMW Abgasskandal

  • BMW im Abgasskandal erstmals zu Schadensersatz verurteilt 27. April 2020 - Nach VW, Daimler, Audi und Porsche folgt nun also auch BMW. Das Landgericht Düsseldorf hat den Autohersteller im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 7 O 67/19). Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger kann das Fahrzeug an BMW zurückgeben… Weiterlesen
  • BMW 750d kann Abgaswerte auch mit Software-Update nicht einhalten 28. Februar 2020 - Der BMW 750d war vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden. Die Behörde hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht, die mit einem Software-Update entfernt werden musste. BMW zahlte für diesen Vorfall ein Bußgeld von 8,5 Millionen Euro. Doch nun zeigt sich, dass der BMW Abgasskandal damit mitnichten ausgestanden ist. Messwerte und Untersuchungen ergaben, dass… Weiterlesen
  • Der Druck im BMW Abgasskandal nimmt zu 10. Februar 2020 - BMW rückt immer mehr ins Zentrum des Abgasskandals. Ein halbes Dutzend Landgerichte hat bereits Beweisbeschlüsse erlassen, nach denen Sachverständige klären sollen, ob auch BMW unzulässige Abschalteinrichtungen genutzt hat und betroffene Autofahrer deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Im November 2019 erließ mit dem OLG Frankfurt am Main auch ein erstes… Weiterlesen
  • BMW muss im Abgasskandal Bußgeld zahlen 25. Februar 2019 - Auch BMW muss im Abgasskandal ein Bußgeld zahlen. Allerdings fällt dieses mit 8,5 Millionen Euro recht gering aus. So wird BMW von der Staatsanwaltschaft München dann auch nicht Betrug vorgeworfen, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. BMW soll seine Aufsichtspflicht verletzt haben. So konnte es passieren, dass bei knapp 8.000 Diesel Fahrzeugen… Weiterlesen
  • Zehn Millionen Euro Bußgeld wegen Abgasschlamperei bei BMW? 5. September 2018 - Die Staatsanwaltschaft München I will BMW wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Bußgeld von zehn Millionen Euro auferlegen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 3. September 2018.Eine eigentlich zulässige Software sei versehentlich in falschen Modellen installiert worden, argumentiert BMW. Laut „Süddeutscher Zeitung“ kommt die Staatsanwaltschaft zum gleichen Schluss. Es handele sich… Weiterlesen
  • BMW Fahrern bleibt nur noch Widerruf des Autokredits 2. August 2018 - Die Staatsanwaltschaft München I hat bislang keine Hinweise auf größere Verfehlungen bei BMW im Abgasskandal ermittelt. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 1. August 2018. Auch könnten weniger Dieselfahrzeuge vom aktuellen Rückruf betroffen sein als bislang angenommen.Hintergrund: Im März dieses Jahres gab es bei BMW eine Razzia. Der Verdacht: illegale… Weiterlesen
  • Betrug oder Irrtum? BMW startet Rückruf von 11.700 Autos 27. Juni 2018 - Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet: Jetzt ordert BMW weltweit 11.700 Wagen der Typen 750d und M550d in die Werkstätten. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Der Autobauer argumentiert das Update mit einem Irrtum. Manipulation oder ein schlichter Fehler? Das ist die Frage, auf die es für BMW-Fahrer… Weiterlesen
  • 5er & 7er BMW im Abgasskandal – Manipulierte Abgassoftware gefunden 24. Februar 2018 - Auch 5er & 7er BMW drohen nach Bekanntwerden von Manipulationsvorwürfen massive Wertverluste im Abgasskandal. In einer Anhörung vor dem Kraftfahrtbundesamt hat BMW eingeräumt, in Euro 6-Modellen der 5er und 7er Baureihe eine Software verwendet zu haben, die das Abgassystem manipuliert, berichtet der SPIEGEL. Besonders brisant: Mit dem Aufspielen der Software… Weiterlesen