BMW Fahrern bleibt nur noch Widerruf des Autokredits

Die Staatsanwaltschaft München I hat bislang keine Hinweise auf größere Verfehlungen bei BMW im Abgasskandal ermittelt. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 1. August 2018. Auch könnten weniger Dieselfahrzeuge vom aktuellen Rückruf betroffen sein als bislang angenommen.

Hintergrund: Im März dieses Jahres gab es bei BMW eine Razzia. Der Verdacht: illegale Abgasmanipulationen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den Rückruf für weltweit 11.700 Dieselfahrzeuge der Typen 750xd und M550xd angeordnet. BMW erklärte im Februar, eine korrekt entwickelte Software in falsche Modell-Versionen eingebaut zu haben.

Laut „Süddeutsche Zeitung“ legen der Staatsanwaltschaft Hinweise dafür vor, dass nur 7600 und nicht wie angenommen mehr als 11.000 BWM-Dieselfahrzeuge mit fehlerhafter Software ausgestattet seien. Das könne BMW zwar ein Bußgeld kosten. Dieses lege aber aller Voraussicht nach weit unter der Milliarden Euro, zu der VW in Braunschweig verdonnert wurde.

Zurzeit bestehe laut Staatsanwaltschaft München I kein Verdacht, dass bei BMW noch mehr Fahrzeuge betroffen sein könnten. Bei den bisher geprüften Wagen habe sich der Betrugsverdacht bislang nicht erhärtet. Dennoch sei ein Ende des Verfahrens wohl nicht vor Ende des Jahres in Sicht. BMW möchte sich bis dahin nicht ausführlich zu dem Thema äußern.

Was bedeutet das für Fahrer eines BMW-Diesels?

Die bedeutende Frage für BMW-Dieselfahrer ist: Handelt es sich bei den festgestellten Abschaltvorrichtungen um einen Fehler oder um illegale Manipulation. Je nach Ausgang der Ermittlungen ergeben sich unterschiedliche juristische Optionen für BMW-Kunden. Einen massiven Wertverlust müssen sie durch die allgemeine Debatte zum Abgasskandal bereits verzeichnen. Dazu kommen beim laufenden Rückruf fragwürdige Updates, bei denen mögliche Folgeschäden zumindest nicht sicher auszuschließen sind.

Stellt sich bei den weiteren Ermittlungen illegales Handeln seitens BMW heraus, geht es für Dieselfahrer um Schadensersatzansprüche gegen Händler beziehungsweise Hersteller. Bleibt es beim bisherige Ermittlungsstand – bei BMW ist kein systematischer Betrug in Sachen Abgasreinigung nachzuweisen – müssen Dieselfahrer dennoch nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben.

BMW Diesel welche über Anteils- oder Vollfinanzierung oder eine Leasingvertrag erworben wurden

Alle, die ihren Wagen privat geleast oder finanziert haben, sollten den Widerspruch ihres Autokreditvertrages prüfen. Fehler in einer Vielzahl von Verträgen, auch der BMW-Bank, machen das möglich. Der erfolgreiche Widerruf bedeutet: Kunden geben ihr Auto zurück und erhalten alle bisher geleisteten Zahlungen. Eventuell müssen sie sich einen kleineren Betrag für bereits gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Dennoch bleibt in den meisten Fällen unter dem Strich mehr Geld im Portemonnaie als bei dem Versuch, den Makel-Wagen auf dem Gebrauchtmarkt loszuwerden.

Egal, welche rechtliche Möglichkeiten Fahrer eines BMW-Diesels erwägen – sie sollten sich durch einen Fachanwalt beraten lassen. Denn: „Nicht jede Option passt zu jedem Dieselfahrer“, erklärt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei unterstützt rund 2000 Mandanten im Dieselskandal gegen die Autoindustrie. Betroffenen bietet HAHN Rechtsanwälte eine kostenfreie und individuelle Erstberatung an. Zudem prüfen sie das individuelle Kostenrisiko. „Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit“, weiß der Fachanwalt.

Ob sich der Widerruf des Autokredits rechnen würde, können Fahrer von Schummeldieseln mit dem kostenfreien Online-Rechner von HAHN Rechtsanwälte überschlagen.

Den Rechner, Fakten rund um den Abgasskandal und Erklärungen zu den Rechten von Dieselfahrern gibt es hier: www.hahn-rechtsanwaelte.de, www.wertverlust-diesel.de