Dieselskandal: Rückruf für Audi A6 mit Biturbo-Diesel

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seine Untersuchungen bei Audi beendet. Wie „Spiegel Online“ am 4. August berichtet, folgt jetzt der amtliche Rückruf für den Audi A6 mit 3-Liter Biturbo-Diesel. Das soll das letzte im Rahmen des Dieselskandals beanstandete Modell sein.

Laut des Nachrichtenmagazins hat das Kraftfahrt-Bundesamt seine Untersuchungsergebnisse in der vergangenen Woche an die Staatsanwaltschaften Braunschweig und München weitergegeben. Diese ermitteln gegen Manager von Volkswagen und Audi unter anderem wegen Betrugs. Die Unterlagen könnten auch den derzeit beurlaubten und inhaftierten Audi-Chef Rupert Stadler belasten.

Bereits im Juni hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf von etwa 33.000 Audi A6 und A7 in Deutschland angeordnet. Weltweit muss der Autobauer 60.000 Fahrzeuge in die Werkstätten holen. Audi hatte zuvor Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung gemeldet.

Audi äußert sich gegenüber „Spiegel“ nicht zum anstehenden Rückruf. Laut eines Unternehmenssprechers kooperiere Audi intensiv mit den Behörden.

Fahrer eines Audi-Diesels haben Rechte

Audi-Fahrer, die von Rückrufen betroffen sind, sollten mithilfe eines Fachanwalts ihre Rechte prüfen. HAHN Rechtsanwälte bietet dazu eine kostenfreie Erstberatung rund um die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene an. Denn: Ihre Wagen erleiden durch den Abgasskandal einen immensen Wertverlust. Zudem müssen sie möglicherweise mit Folgeschäden in Folge der Software-Updates im Rahmen der Rückrufe rechnen. Hierzu bietet kein deutscher Autohersteller Gewährleistungen oder Garantien auf vom Update betroffene Teile an. Im Zweifel müssen Kunden auf die Kulanz der Hersteller hoffen. Ein Entgegenkommen seitens der Konzerne können Betroffene trotz anhaltender Milliardengewinne nicht erwarten. Kurz: Kunden baden die Konsequenzen des Dieselskandals aus.

HAHN Rechtsanwälte rät von Software-Updates grundsätzlich ab. Dazu haben die Fachanwälte der Kanzlei Lösungen entwickelt, die bislang noch nicht zu Stilllegungen von Fahrzeugen geführt haben. Denn die drohen, sollten sich Dieselfahrer gegen die Rückruf-Maßnahme entscheiden.

Im Weiteren geht es für Fahrer der Schummelfahrzeuge darum, ihren entstandenen Schaden auszugleichen. Hier kommen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aber auch der Widerruf des privaten Autokredits ins Spiel.

Da nicht jede juristische Option für jeden Autofahrer die passende ist, setzt HAHN Rechtsanwälte bereits bei der Erstberatung auf individuelle Begleitung. „Wir loten für jeden die passenden Möglichkeiten aus und prüfen das individuelle Kostenrisiko“, erklärt Fachanwalt Lars Murken-Flato. „Betroffene Dieselfahrer haben Rechte. Die können sie erfolgreich umsetzen“, verweist er auf zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile an deutschen Gerichten.

Für einen ersten Überblick bietet HAHN Rechtsanwälte Informationsportale: https://hahn-rechtsanwaelte.de/abgasskandal, https://wertverlust-diesel.de/, https://www.youtube.com/channel/UCORqSkWO2guhstdsDwMNR1A