5er & 7er BMW im Abgasskandal – Manipulierte Abgassoftware gefunden

Auch 5er & 7er BMW drohen nach Bekanntwerden von Manipulationsvorwürfen massive Wertverluste im Abgasskandal. In einer Anhörung vor dem Kraftfahrtbundesamt hat BMW eingeräumt, in Euro 6-Modellen der 5er und 7er Baureihe eine Software verwendet zu haben, die das Abgassystem manipuliert, berichtet der SPIEGEL. Besonders brisant: Mit dem Aufspielen der Software soll BMW gewartet haben, bis die Typengenehmigung für die Fahrzeuge vorlag. Als die Behörde ein betroffenes Fahrzeug testen wollte, hat BMW anscheinend versucht, die Aufdeckung der Abgasmanipulation zu verhindern, indem man der Behörde mitteilte, vor dem Test noch einen Service am Fahrzeug durchführen zu müssen. BMW lässt jetzt verlautbaren, die Software sei irrtümlich aufgespielt worden.

Wertverlust durch illegale Abschaltvorrichtung

„Aus unserer Sicht ist dies ein ebenso dreister wie durchsichtiger Versuch, die Aufsichtsbehörde für dumm zu verkaufen. Hier spricht vieles für den nachträglichen, vorsätzlichen Einbau einer illegalen Abschaltvorrichtung durch den angeblichen Saubermann BMW.“  sagt Fachanwalt Lars Murken-Flato. Noch vor kurzem hatte das Kraftfahrtbundesamt BMW öffentlich die Sauberkeit eines seiner Diesel-Modelle bescheinigt. „Eine Regierung die auf Kuschelkurs mit den Herstellern ist, muss sich nicht wundern, wenn sie vorgeführt wird. Während in den USA die Hersteller konsequent zur finanziellen Verantwortung gezogen werden, zahlen in Deutschland die Kunden die Zeche des Abgasskandals. Mangelndes behördliches Durchgreifen führt dazu, dass immer weiter manipuliert wird. Der Diesel gerät mehr und mehr in Verruf und infolgedessen sinken Nachfrage und Preise”, äußerst Rechtsanwalt Murken-Flato, der zahlreiche Geschädigte vertritt.

Auch in Deutschland können sich die Kunden aber wehren, indem sie die Hersteller eines manipulierten Fahrzeugs nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Der Clou dabei: Der Schadenersatzanspruch ist regelmäßig viel höher als der Wert des gebrauchten Fahrzeugs, so dass sich im Vergleich zum Verkauf mehrere tausend Euro Mehrwert ergeben. Auch die Sachmängelgewährleistung oder der Widerruf einer Fahrzeugfinanzierung können zu diesem Erfolg verhelfen. Verfügen Betroffene über eine eintrittspflichtige (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung, können diese Ansprüche zudem ohne Kostenrisiko verfolgt werden. HAHN Rechtsanwälte rät deshalb allen betroffenen Dieselfahrern sich anwaltlich beraten zu lassen.