BMW im Abgasskandal erstmals zu Schadensersatz verurteilt

Nach VW, Daimler, Audi und Porsche folgt nun also auch BMW. Das Landgericht Düsseldorf hat den Autohersteller im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 7 O 67/19). Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger kann das Fahrzeug an BMW zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Allerdings kündigte BMW an, in Berufung zu gehen.

Das Gericht verurteilte BMW aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB – der gleiche Vorwurf, der in den allermeisten Fällen auch bei den anderen Herstellern zu Schadensersatzverurteilungen gesorgt hat. Laut Gericht enthält der BMW X1 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Die Abgasreinigung funktioniert dabei nur in einem eng gefassten Temperaturfenster. Den größten Teil der Zeit funktioniert sie nur eingeschränkt oder gar nicht. Autohersteller und hier auch BMW sind der Meinung, dass Thermofenster für den Motorschutz notwendig seien und daher legal. Immer mehr Gerichte und Gutachter sehen das jedoch anders. Eine nahezu dauerhaft nicht korrekt funktionierende Abgasreinigung könne nicht als notwendig für den Motorschutz angesehen werden.

Zahreiche weitere Verfahren gegen BMW sind im Abgasskandal noch anhängig.