Das Landgericht Kleve hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 23.08.2019 zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 3 O 486/18). Dabei ging es um einen Audi A5 Sportback 2.0 TDI, den der Kläger bereits 2009 gekauft hatte. Laut Gericht wurde der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt – und zwar durch VW, den Hersteller des manipulierten Motors.
Der Kläger kann den Audi A5 zurückgeben und bekommt den Kaufpreis von 39.400 Euro erstattet. Für die gefahrenen 174.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, so dass ihm letztendlich gegen Rückgabe des Autos 12.000 Euro ausgezahlt werden. Für ein zehn Jahre altes Auto kein schlechter Werterhalt!