Mit Urteil vom 06.08.2019 hat das Landgericht Münster die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 16 O 183/19). Das Fahrzeug verfügt über den von VW produzierten Motor EA189, weshalb VW als Motorhersteller und nicht Audi als Autohersteller verurteilt wurde.
Laut Gericht hat VW die Klägerin durch die Abgasmanipulation vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit das Software-Update bekommen hat, ändert nichts am Schaden, den die Klägerin bereits mit Abschluss des Kaufvertrags erlitten hat.
Sie kann den Audi A6 zurückgeben und bekommt dafür den Kaufpreis erstattet. Allerdings muss sie sich eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.