Nachdem sowohl VW, als auch Audi ihre Berufungen zurückgezogen hatten, konnte die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vor dem Landgericht Hamburg eines der ersten rechtskräftigen Urteile im Audi Abgasskandal erreichen.
Der Kläger hatte im Oktober einen Audi A4 mit dem EA189 Motor erworben. Das Gericht bestätigte seinen Schadensersatzanspruch und verurteilte VW und Audi aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als Gesamtschuldner zu Schadensersatz. Der Kläger gibt den Audi zurück und erhält den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Beide legten daraufhin Berufung ein. Auch der Kläger legte Anschlussberufung ein. Wohl aus Angst vor einen allzu verbraucherfreundlichen Urteil eines Oberlandesgerichts zogen beide Beklagten ihre Berufung zurück. Das Urteil ist somit rechtskräftig.