Das Landgericht Koblenz entschied mit Urteil vom 10.07.2019, dass ein Händler einen manipulierten Porsche gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurücknehmen muss – ohne, dass es für das Fahrzeug bereits einen Pflichtrückruf gab (AZ: 12 O 119/18).
Es handelt sich dabei um einen Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 – für dieses Fahrzeug gab es bisher noch keinen Pflichtrückruf. Trotzdem zeigte sich das Gericht überzeugt, dass das Fahrzeug mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Händler muss den Porsche Cayenne deshalb zurücknehmen nud dem Kläger seinen Kaufpreis erstatten (wie üblich mit Abzug einer Nutzungsentschädigung).