Presse

Neuigkeiten im Abgasskandal

31.07.2018

Schummeln Autohersteller auch bei neuem Abgastest?

Droht der nächste Hammer im Abgasskandal? Nach übereinstimmenden Medienberichten hat die EU-Kommission einen neuen Verdacht: Autohersteller sollen bei neuen Abgastests die CO2-Werte manipulieren. Für künftig höhere Grenzwerte sollen die Autos absichtlich mehr CO2 ausstoßen. Weiterlesen

30.07.2018

Autokredit-Widerruf: Positives Urteil vom LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH mit Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 – 330 O 145/18 – zur Rückabwicklung der Finanzierung eines Diesel-Pkws verurteilt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss mit der Hamburger Bank, die unter anderem mit dem Autohersteller Hyundai zusammenarbeitet, im Januar 2015 einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines Hyundai Santa Fe mit Euro-5-Dieselmotor. Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern darüber hinaus auch von den Durchfahrtsbeschränkungen betroffen. Der Widerruf des Finanzierungsvertrags bot dem Geschädigten einen Ausweg. Weiterlesen

26.07.2018

Regierung entscheidet über Diesel-Umrüstung

Bis Ende September will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Entscheidung verkünden: Werden ältere Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller umgerüstet? Die Koalition ist sich nicht einig. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Weiterlesen

14.06.2018

Abgasskandal: Ansprüche für Unternehmen

„Unternehmen, die Autoflotten von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen unterhalten, sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den jeweiligen Hersteller anwaltlich prüfen lassen“, empfiehlt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Dieselfahrer wissen, wie schwer es ist, ein Dieselfahrzeug aktuell zu verkaufen und einen angemessenen Preis zu erzielen. Besitzer von teuren Premium-Fahrzeugen von Audi, Porsche, Mercedes und BMW sind ganz besonders von den erheblichen Wertverlusten betroffen. Sie berichten von erschreckend niedrigen Preisen, die ihnen angeboten werden und die durch den normalen Wertverlust der Fahrzeuge nicht erklärbar sind. Unternehmen mit Autoflotten verschenken viel Geld, wenn sie möglicherweise aus falscher Rücksichtnahme gegen Hersteller von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen keine Ansprüche geltend machen. Viele Unternehmen wissen auch nicht, dass ihnen auch bei bereits beendeten Leasingverträgen Schadensersatzansprüche zustehen können, die sich rechnen“, so Hahn.

„Die Geltendmachung von Schadensersatz gegen den Hersteller eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges, das betrieblich geleast wurde, ist für ein Unternehmen in der Regel sehr attraktiv. Die Leasingnehmerin weiß in der Regel nicht, dass ihr Schadensersatzansprüche bei laufenden bzw. beendeten Leasingverträgen zustehen. Wenn das Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben worden ist, kann das Unternehmen Leistungsansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Dabei kann es als Schaden die erbrachten Leasingraten abzüglich eines relativ geringen Wertersatzes für gefahrene Kilometer verlangen. Vor bundesdeutschen Zivilgerichten haben die Hersteller von Dieselfahrzeugen mittlerweile kein leichtes Spiel mehr: Viele Landgerichte haben bereits Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Viele Verfahren werden erst- bzw. spätestens zweitinstanzlich zu guten Konditionen verglichen. Auch in Deutschland ist es möglich, finanzielle Kompensation für erlittene Schäden beim Abgasskandal zu erhalten“, sagt Hahn weiter.

„Grundsätzlich können Unternehmen die normale Sachmängelgewährleistung gegenüber dem Vertragshändler innerhalb von zwei Jahren bei Neufahrzeugen oder deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Dabei muss ein Mangel unmittelbar nach Erkennen des möglichen Fehlers gem. § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden.  Bei Ansprüchen zumindest von Unternehmen wegen bereits zurückgegebener Leasingfahrzeuge aus einer Autoflotte macht zur Risikominimierung auch eine Prozessfinanzierung Sinn. Unsere Kanzlei steht diesbezüglich mit verschiedenen Prozessfinanzierern in Geschäftskontakt. Schadensersatzansprüche gegen VW müssen bis zum 31.12.2018 geltend gemacht und wirksam gehemmt werden. Eine Anspruchsanmeldung nach dem neuen Musterverfahrensgesetz ist für Unternehmen nicht vorgesehen“, ergänzt Hahn. Eins ist sicher: Betroffene Unternehmen müssen selbst aktiv werden. Politik und Verwaltung werden ihnen wohl nicht zur Hilfe kommen“, meint Hahn abschließend.

Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Fahrverbote „Inhaber von Dieselfahrzeugen zahlen die Zeche“

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Frage nach der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten grundsätzlich bejaht. „Dieses Ergebnis hat fatale Folgen für die Inhaber von Dieselfahrzeugen. Sie müssen die Zeche für die Schummeleien der Autoindustrie zahlen“, sagt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte heute in Leipzig. „Denn Unsicherheiten sind Gift für jeden Markt und die Fahrverbots-Diskussion sorgt für die maximale Verunsicherung“. Das hat laut Murken-Flato Konsequenzen: Die Preise für Diesel würden weiter fallen. So berichteten schon heute Kunden, erzählt Murken-Flato, dass sie bei Händlern Preisabschläge von mehreren tausend Euro, vor allem bei den am meisten betroffenen deutschen Premium-Fahrzeugen, hinnehmen müssten.

„Autobesitzer sollten das nicht klaglos hinnehmen“, empfiehlt Murken-Flato, „sondern sich juristisch wehren“. Dafür gebe es mehrere Ansätze. So werde beispielsweise das Verschweigen einer illegalen Abschaltvorrichtung von zahlreichen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gewertet und führe zu einem Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Wurde der Fahrzeugerwerb als Verbraucher finanziert, bestehe auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung aufgrund formaler Fehler des Kreditvertrags. Innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Sachmängel-Gewährleistungsfristen könne zudem der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden, falls das Fahrzeug Mängel hat. Murken-Flato: „Unter dem Strich heißt das: Es lassen sich wirtschaftliche Vorteile von einigen tausend Euro erzielen, da die Ansprüche aus der Rückabwicklung in der Regel weitaus höher ausfallen als der Restwert des Fahrzeugs“.

18.05.2018

Leipziger Richter legen Urteilsbegründung vor – Anwalt Hahn: „Fahrverbote für Diesel werden verschärft werden“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 27. Februar 2018 zwei Urteile in Sachen Fahrverbote gefällt. Jetzt liegen die umfangreichen Urteilsbegründungen vor. Danach müssen die betroffenen Städte spätestens im Herbst nächsten Jahres auch bei Dieselfahrzeugen der Euro 5-Norm handeln. „In Hamburg sollen die Fahrverbote in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße schon ab dem 28. Mai 2018 gelten und polizeilich kontrolliert“, weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn aufgrund von Presseveröffentlichungen. Dessen Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt massenhaft Besitzer von Dieselfahrzeugen gegenüber Händlern und Herstellern und bei privat finanzierten Autos auch gegenüber Autokreditbanken.

„Den obersten Verwaltungsrichtern ist es offensichtlich im Gegensatz zur aktuellen Bundesregierung ernst mit der Forderung, durch Zwangsmaßnahmen zur Reinhaltung der Luft zu sorgen. Die Bundesregierung dagegen hatte versucht, das Thema Abgasskandal unter den Teppich zu kehren“, so Hahn. Hinsichtlich der von hohen Stickoxidkonzentrationen betroffenen Städte heißt es in der Urteilsbegründung, dass ein geeignetes System zu Ausweitung von Verbotszonen und einzelnen Strecken gefunden werden müsse. Mithin müssen die Behörden schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Schadstoffkonzentrationen in den Städten sinken. Auch für neuere Euro 5-Fahrzeuge droht somit die Sperrung ganzer Cityzonen. Unzählige Dieselbesitzer, die sich wegen des Abgasskandals an HAHN Rechtsanwälte wenden, berichten davon, wie schwer es ist, ihren Diesel aktuell zu verkaufen und einen angemessenen Preis zu erzielen. Gerade Besitzer von teuren Premium-Fahrzeugen von Audi, Porsche und VW sind besonders betroffen und verunsichert. Sie berichten von erschreckend niedrigen Preisen, die ihnen angeboten werden und die durch den normalen Wertverlust der Fahrzeuge nicht erklärbar sind.

„Vor den deutschen Zivilgerichten haben die Hersteller von Dieseln allerdings kein leichtes Spiel: Zahlreiche Landgerichte haben Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt. Auch in Deutschland ist es möglich, finanzielle Kompensation für erlittene Schäden beim Abgasskandal zu erhalten“, berichtet Hahn. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Verbraucher Schadenersatz erlangen können. Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale Sachmängelgewährleistung gegenüber dem (Vertrags-)Händler in Betracht Beim finanzierten Fahrzeugkauf gibt es sogar erweiterte Möglichkeiten. Viele Autokredit-Banken, wie z.B. die VW-Bank, haben bei den Formalien der Darlehensverträge Fehler gemacht. Dies bietet den Hebel, um den Kauf durch den Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. „Anders als in den USA müssen die Betroffenen aber selbst aktiv werden, Politik und Verwaltung kommen ihnen bisher nicht zur Hilfe“, sagt Hahn abschließend.

08.05.2018

Abgasskandal: Zwangsstillegungen können vermieden werden. Schadenersatzansprüche sind auch nach Update durchsetzbar

Im Abgasskandal kommt neuer Ärger auf Kunden des VW-Konzerns zu. Wie das Handelsblatt und die Bild-Zeitung übereinstimmend berichten, droht tausenden Fahrern im Zusammenhang mit der Diesel-Rückrufaktion des VW-Konzerns die zwangsweise Stilllegung ihres Fahrzeugs. Die nächste Rückrufaktion dieser Art steht Fahrern eines Audi mit einem V6 3.0 Liter Euro 6 TDI bevor. Zwangsstillegungen und Nachteile bei Rückrufaktionen sind vermeidbar. Allerdings müssen Kunden aktiv die richtige Strategie verfolgen. 

Dieselfahrer, die sich bisher aufgrund der großen technischen Risiken einem Software-Update verweigert haben, drohte das Kraftfahrtbundesamt bereits in der Vergangenheit regelmäßig mit der Betriebsuntersagung, also der effektiven Stilllegung des betroffenen „Schummel-Diesels“. Das Kraftfahrtbundesamt kann die Stilllegung aber nicht selbst anordnen. Darüber entscheidet die jeweils zuständige örtliche Kfz-Zulassungsstelle. „Nach unseren Erfahrungen hat sich hier noch keine einheitliche Linie bei der Handhabung dieser Fälle durchgesetzt. Durch rechtzeitige Kommunikation mit der Zulassungsstelle kann viel Ärger vermieden werden. Wer zum Beispiel Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verfolgt, kann unseres Erachtens die Umrüstung berechtigt verweigern. Ein eventuell eingeleitetes Stilllegungsverfahren wäre dann nach unserer Auffassung auszusetzen. Sollte das Fahrzeug dennoch stillgelegt werden, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden.“ sagt Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.

Aus technischen Gründen rät HAHN Rechtsanwälte grundsätzlich vom Software-Update der Abgasanlage ab, da Motorschäden zu befürchten sind. „Wir können aber nachvollziehen, dass viele Verbraucher Ärger mit den Behörden vermeiden wollen. Wer an einer solchen Rückrufaktion teilnimmt bzw. teilnehmen muss, sollte dies jedenfalls nicht widerspruchslos tun. Die freiwillige Teilnahme an einer Rückrufaktion kann unter Umständen die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen wegen der Mangelhaftigkeit des Diesels gegenüber dem Verkäufer/Händler des Fahrzeugs erschweren.“ erörtert Fachanwalt Murken-Flato. Nicht erschwert vom Abgas-Update wird hingegen die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller des Motors, z.B. VW oder Audi, wegen der Täuschung über die Schummel-Software. Zu eben diesem Schadenersatz wurde der VW-Konzern bereits in hunderten Fällen bundesweit verurteilt.

Die nächste Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht Audi-Fahrern bevor.  Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Dies hatte das KBA bereits am 23. Januar diesen Jahres verlautbaren lassen.

HAHN Rechtsanwälte stellt allen Interessierten Handlungsempfehlungen und kostenlose Musterschreiben zur Verfügung, die bereits von einem Rückruf betroffen sind oder bei denen demnächst ein Rückruf ihres Fahrzeugs droht.