Presse

Neuigkeiten im Abgasskandal

25.04.2018

LG Kleve hot Gutachten zu Porsche Panamera ein

Das Landgericht Kleve erließ einen Beweisbeschluss, wonach ein schriftliches Sachverständigengutachten Klärung bringen soll. Ein Sachverständiger soll klären, ob der Porsche Panamera über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand erreicht, im realen Straßnebetrieb aber weit übertroffen werden.

Damit soll geklärt werden, ob auch Halter von Panamera Dieseln im Abgasskandal einen Anspruch auf Scahdensersatz haben.

25.01.2018

Abgasskandal: Verwaltungsgericht Düsseldorf wendet Stilllegungen ab – Trotzdem massive Wertverluste

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.01.2016 – 6 K 12341/17 – den von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geltend gemachten Anspruch auf Stilllegung von Fahrzeugen, die mit vom Abgasskandal betroffenen Motoren angetrieben werden zurückgewiesen. Die DUH hat bereits angekündigt, Rechtmittel gegen das Urteil einzulegen. Größeres Ungemach droht Autofahrern im Februar: Das Bundesverwaltungsgericht wird dann letztinstanzlich über ein Fahrverbot entscheiden.

Anders als bei dem nun zunächst gescheiterten Versuch der sofortigen Stilllegung von bestimmten Dieselfahrzeugen hatten mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem das Verwaltungsgericht Düsseldorf, der Fahrverbots-Klage der DUH in vollem Umfang stattgegeben. Während Stilllegungen und Fahrverbote noch nicht Realität geworden sind, haben allein die beständigen Nachrichten über drohende Stilllegungen und Fahrverbote ganz reale Konsequenzen: Massive Wertverluste der betroffenen Diesel-Fahrzeuge. Unzählige Dieselbesitzer, die sich wegen des Abgasskandals an HAHN Rechtsanwälte wenden, berichten davon, wie schwer es ist, ihr Diesel- Fahrzeug zu verkaufen und. einen angemessenen Preis zu erzielen. Wer will schon ein Auto kaufen, das womöglich in bestimmten Städten bald gar nicht mehr fahren darf?

Gerade Besitzer von teuren Premium-Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW sind besonders betroffen und verunsichert. Kunden, die versuchen, Fahrzeuge in Zahlung zu geben, berichten von erschreckend niedrigen Preisen, die ihnen genannt werden und die durch den normalen Wertverlust der Fahrzeuge nicht erklärbar sind. Dies zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern der Kunde. „Das ist der große Skandal im Skandal, dass diejenigen, die beim Autokauf getäuscht worden sind, auch noch den Schaden tragen. Politik und Verwaltung schützen die Autoindustrie und lassen die Verbraucher im Regen stehen“ sagt der Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Vor den deutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel: Mehrere Landgerichte haben Volkswagen bereits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt. „Auch in Deutschland ist es möglich, Kompensation für erlittene Schäden beim Dieselskandal zu erhalten“, berichtet Anwalt Murken-Flato aus eigener Erfahrung.

Dabei gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Verbraucher Schadenersatz erlangen kann. Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt auch die ganz normale Sachmängelgewährleistung in Betracht. „Ob ein Fahrzeug mit einem kaputten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus nämlich einen sogenannten Sachmangel des Kaufgegenstands“ erklärt Murken-Flato. Beim finanzierten Fahrzeugkauf gibt es sogar erweiterte Möglichkeiten. Viele Hersteller-Banken, wie z.B. die VW-Bank, haben bei den Formalien dieser Darlehensverträge Fehler gemacht. Dies bietet in vielen Fällen einen Hebel, um den Kauf durch den Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln.

Eines habe allen Möglichkeiten aber gemeinsam: Anders als in den USA müssen die Betroffenen selbst aktiv werden, Politik und Verwaltung kommen ihnen nicht zur Hilfe.

12.10.2017

Abgasskandal – Umfassende Nachrüstung auf Kosten der Kunden?

Die Einsicht, dass sich mit einfachen Software-Updates die Stickoxid-Emissionen von Diesel-Fahrzeugen nicht spürbar verbessern lassen, ist nun wohl auch im Bundesverkehrsministerium angekommen. Wie „Der Spiegel“ berichtet, soll nun Druck auf die Autobauer ausgeübt werden, eine Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge anzubieten.

Bisher hieß es immer, dass einfache Software-Updates ausreichen sollen, um die Diesel sauberer zu machen. Mehr haben Autohersteller wie VW, Mercedes oder BMW bislang auch nicht angeboten. Hintergrund für die geplanten umfassenderen Nachrüstungen sind wohl die drohenden Fahrverbote für Diesel. Denn nach einer Studie des Umweltbundesamtes reichen die beim Diesel-Gipfel beschlossenen Updates und Umweltprämien für ältere Diesel bei weitem nicht aus, um die Luft in vielen Städten wirklich sauberer zu machen. Der Untersuchung zu Folge wäre die Luft in 70 Städten immer noch schmutziger als zugelassen. Heißt: Es drohen weiter Fahrverbote für Diesel, wenn keine umfassenderen Maßnahmen zur Abgasreinigung getroffen werden.

Nur die umfassenderen Maßnahmen sind teuer. „Wer jetzt aber glaubt, die Autohersteller, die ja die Verantwortung dafür tragen, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden, werden alleine zur Kasse gebeten, der wird enttäuscht. Denn wer die Kosten für die Hardware-Nachrüstung zu tragen hat, ist noch keineswegs geklärt“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte. Ein Teil der Kosten könnte auch auf die Kunden abgewälzt werden, die aber nicht zur Nachrüstung verpflichtet wären.

Sollten die Kunden tatsächlich die Kosten für die Umrüstung, zumindest zum Teil, tragen müssen, wäre das für Rechtsanwalt Murken-Flato ein Unding: „Das hieße ja nichts anderes, als dass sie für die Fehler der Autohersteller zahlen sollen, damit ihnen nicht ein Fahrverbot droht.“

Diesel-Fahrern stehen aber andere Wege offen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Von der Anfechtung des Kaufvertrags bis zum Widerruf der Autofinanzierung und der Rückabwicklung des Kaufvertrags stehen verschiedene rechtliche Wege offen. „Welche Option am geeignetsten ist, um ans Ziel zu kommen, muss im Einzelfall geprüft werden“, so Rechtsanwalt Murken-Flato, der schon zahlreiche geschädigte Diesel-Käufer vertritt.“

03.10.2017

Autodarlehens- und Leasingverträge: Widerruf noch heute möglich

Seit Bekanntwerden des „Diesel-Abgas-Skandals“ berät HAHN Rechtsanwälte betroffene Kunden und vertritt Geschädigte gegenüber den Autohändlern und Herstellern. In diesem Zusammenhang wenden sich immer öfter Kunden an HAHN Rechtsanwälte, die den damaligen Autokauf über ein Darlehen der jeweiligen Autobank oder einer ihrer Zweigniederlassungen (Volkswagen Bank, Audi Bank, Porsche Financial Services, Skoda Bank, etc.) fremd- bzw. über einen Leasingvertrag finanziert haben.

Nach anwaltlichen Prüfung zahlreicher Darlehensverträge der Volkswagen Bank o.ä. haben wir festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge fehlerhaft sind, weshalb die 14-tätige Widerrufsfrist zu keinem Zeitpunkt zu laufen begonnen hat und Autokäufer noch heute ihren Darlehensvertrag widerrufen können. Auch ein Widerruf von Autodarlehensverträgen anderer Herstellerbanken (BMW Bank, Mercedes Benz Bank, Toyota Kreditbank u.a.) ist nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte noch möglich. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für Betroffene des „Diesel-Abgas-Skandals“ sondern auch Käufer eines Benziners, sofern der Kauf über eine Herstellerbank fremdfinanziert wurde. Durch den Widerruf kann sich ein betroffener Verbraucher nicht nur vom Darlehensvertrag, sondern auch vom damit verbundenen Kaufvertrag lösen. Beide sind dann rückabzuwickeln.

Vereinfacht gesagt muss der widerrufende Autokäufer das Fahrzeug zurückgeben, erhält dafür aber entsprechend alle geleisteten Raten sowie ggfs. weitere Zahlungen, z.B. solche die direkt an das Autohaus gingen, erstattet. Für Darlehensverträge die nach Juni 2014 geschlossen wurden, entfällt zudem ggfs. der Wertersatz für die jahrelange Nutzung des Fahrzeuges. Kostenfreie Erstbewertung: Ob Ihr Vertrag im Einzelnen betroffen ist und Sie heute noch widerrufen können, kann im Rahmen einer anwaltlichen Erstbewertung überprüft werden. In diesem Zusammenhang bietet HAHN Rechtsanwälte allen betroffenen Autokäufern einen kostenfreien Erstcheck ihres Falles innerhalb von 36 Stunden an. Ihre Ansprechpartner sind RA Lars Murken-Flato, Bremen/Stuttgart, und RA Peter Hahn, Hamburg.