Porsche

22.04.2020

“Freiwilliger” Rückruf für Porsche 3.0 Liter mit Euro 5

Es gibt einen neuen Rückruf für Porsche Diesel. Diesmal betroffen: Fahrzeuge mit 3.0 Liter Motor und Abgasnorm Euro 5.

Dabei handelt es sich laut dem Anschreiben von Porsche um eine freiwillige Werkstattaktion (Code WKL5). Die Fahrzeuge sollen ein Software-Update bekommen. Auch die Schaltpunkte in den Modi Sport und Sport Plus sollen aktualisiert werden.

Pflichtrückrufe gibt es bereits deren fünf – für den Macan (3.0 Liter, Euro 6), den Panamera (4.0 Liter, Euro 6) und den Cayenne (3.0 Liter, Euro 6 / 4.2 Liter, Euro 5 und Euro 6).

Mit dem nun bekannt gewordenen freiwilligen Rückruf werden weitere tausende Porsche Diesel ein Software-Update bekommen sollen – möglicherweise wird damit versucht, einem weiteren Pflichtrückruf zuvor zu kommen.

18.03.2020

Schadensersatz für Porsche Macan – auch ohne KBA Rückruf

Das Landgericht Siegen hat einer Klägerin im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen – ohne, dass der streitgegenständliche Porsche Macan bereits vom KBA zurückgerufen worden wäre.

Für das Gericht war dennoch klar, dass der Macan über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Es verurteilte die Porsche AG zur Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises – unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.

Rückruf für Porsche Cayenne 4.2 Liter mit Abgasnorm Euro 5

Nachdem das KBA den Rückrüf bereits im August 2018 gegenüber Porsche angeordnet hatte, hat es über eineinhalb Jahr gedauert, bis der Rückruf nun endlich durchgeführt wird. Am 18. März veröffentlichte das KBA diesen in seiner Rückruf-Datenbank. Betroffen ist der Porsche Cayenne 4.2 Liter mit Abgasnorm Euro 5 aus den Baujahren 2013-2018. In Deutschland trift es 5.000 Fahrzeuge, weltweit sind 13.000 betroffen.

Betroffene Autofahrer erhalten nun ein Schreiben mit dem Rückrufcode ALA1, mit dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit dieses ein Software-Update bekommen kann. Damit soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden, die das KBA schon vor fast zwei Jahren entdeckt hatte.

Es gibt bereits erste Urteile, bei denen betroffenen Fahrern Schadensersatz zugesprochen wird.

13.03.2020

Schadensersatz für Porsche Cayenne – EuGH soll Stellung nehmen

Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Beschluss vom 13.03.2020 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Dieser soll zu mehreren Fragen im Porsche Abgasskandal Stellung nehmen. Das Landgericht verhandelt unter dem Aktenzeichen 3 O 31/20 die Klage eines Porsche Kunden, der Schadensersatz für seinen manipulierten Porsche Cayenne fordert.

Zu den folghenden Fragen soll der EuGH Stellung nehmen:

1. Wie ist der Begriff “Abschalteinrichtung” auszulegen?
2. Wie ist der Begriff “normale Betriebsbedingungen” auszulegen?
3. Sind tempoeraturabhängige Emissionsminderungsstrategien zulässig?
4. Wie ist der Begriff “notwendig” im Sinne des Ausnahmetatbestands auszulegen?
5. Wie ist der Begriff “Beschädigung” im Sinne des Ausnahmetatbestands auszulegen?
6. Welche Rechts- und Sanktionswirkungen der Verstöße gegen EU Recht gibt es?

09.03.2020

Gericht spricht für Porsche Cayenne Schadensersatz und Zinsen zu

Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 20.11.2019 entschieden, dass ein Händler einen manipulierten Porsche Cayenne zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten muss. Nur wenige Monate, nachdem diese den Porsche Cayenne 3.0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft hatte, bekam sie Post vom KBA. Ihr Fahrzeug war Teil eines verpflichtenden Rückrufs, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.

Die Klägerin erklärte daraufhin ihren Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Gericht gab ihr dabei Recht. Der Rpcktritt sei wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs wirksam erfolgt.

Das Software-Update kam beim Gericht ebenfalls schlecht weg. Das Update könnte negative Folgen für andere Emissionswerte, Verrbauch oder Leistung haben, so das Gericht. Ein erheblicher und berechtigter Mangelverdacht sei auch danach nicht von der Hand zu weisen.

29.02.2020

LG Düsseldorf verurteilt Porsche zu Schadensersatz

Weiteres Urteil gegen Porsche im Abgasskandal. Das LG Düsseldorf urteilte am 22.01.2020, dass die Porsche AG einem Kläger für einen manipulierten Porsche Cayenne Schadensersatz zahlen müsse (AZ: 23 O 47/18).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 3.0 Liter mit Abgasnorm Euro 6 2017 als Neuwagen gekauft. Schon kurz darauf bekam er die Information, dass das Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen wurde, da die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht hatte. Der Kläger ließ das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Das Gericht gab ihm nun Recht. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung sei er bereits bei Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Es kann deshalb das Auto zurückgeben. Porsche muss ihm den Kaufpreis erstatten.

18.02.2020

Schadensersatz und Zinsen für Porsche Macan mit Abschalteinrichtung

Großer Erfolg für HAHN Rechtsanwälte: Das Landgericht Krefeld sprach einem Mandaten im Porsche Abgasskandal nicht nur Schadensersatz, sondern auch Zinsen zu.

Das Urteil fiel am 15.01.2020 (Az: 2 O 470/18). Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Porsche Macan 3.0 mit der Abgasnorm Euro 6.

Das Gericht verurteilte dabei soowhl die Porsche AG als Autohersteller, als auch den Autohändler. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und bekommt dafür den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Da er zudem deliktische Zinsen zugesprochen bekam, die alleine schon über 6.000 Euro ausmachen, ist der Abzug der Nutzungsentschädigung zu verschmerzen.

Schadensersatz und Deliktszinsen für Porsche Cayenne im Abgasskandal

Schöner Erfolg für einen Porsche Fahrer im Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart sprach ihm mit Urteil vom 23.12.2019 Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Cayenne 3.0 zu. Zusätzlich erhält der Kläger deliktische Zinsen (AZ: 16 O 46/19).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Porsche den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Das Fahrzeug verfüge über eine unzulässige Abschalteinrichtung und sei deshalb vom Verlust der Typengenehmigung bedroht gewesen.

Der Kläger kann den Cayenne nun zurückgeben und erhält den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Besonders positiv für den Kläger: Das Gericht sprach ihm zusätzlich deliktische Zinsen in Höhe von 4% ab Erwerb zu. Werden diese Zinsen zugesprochen, wird die Nutzungsentschädigung in der Regel nahezu aufgehoben.

07.02.2020

Erstes OLG Urteil gegen Porsche im Abgasskandal

Am 30.01.2020 verurteilte das OLG Düsseldorf die Porsche AG zu Schadensersatz im Abgasskandal – das erste Urteil dieser Art von einem Oberlandesgericht. Betroffen war ein Porsche Cayenne 3.0 mit dem Motor EA897 und der Abgasnorm Euro 6.

Entwickelt und produziert wurde der Motor von Audi, dennoch wurde Porsche als Autohersteller verurteilt. Porsche habe den Kläger durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (die durch einen Pflichtrückruf des KBA bereits bestätigt war) vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.

Zudem wurde auch der Händler verurteilt. Zum Zeitpunkt des Kaufs sei das Fahrzeug mangelhaft gewesen, weshalb der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Er kann das Auto nun zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).

Wie schon viele Gerichte zuvor sah auch das OLG Düsseldorf eine Nachbesserung in Form eines Software-Updates als unzumutbar an. Das liege zum einen am zerstörten Vertrauensverhältnis zu Porsche und zum anderen an der Tatsache, dass Fahrzeuge auch mit Update noch als mangelhaft gelten und einen Wertverlust erleiden. Zudem sei unklar, wie sich das Update langfristig auswirke, beispielsweise bezüglich Verschleiß oder Verbrauch.

17.01.2020

LG Kleve: Autohaus muss Porsche Cayenne zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Mit Urteil vom 08.01.2020 entschied das Landgericht Kleve, dass ein Autohaus einen manipulierten Porsche Cayenne zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis erstatten muss (AZ: 2 O 142/18).

Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der Porsche Cayenne 3.0 TDI mit Abgasnorm Euro 6 (Motor EA897) über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Das sei alleine schon durch den vom KBA angeordneten Pflichtrückruf bewiesen. Es entschied zudem, dass die Klägerin dem Händler keine Nacherfüllungsfrist setzen musste, um den Mangel womöglich zu beheben. Denn das sei durch das Software-Update eben nicht vollständig möglich. Zudem könne kein gleichwertiges Fahrzeuge als Ersatz geliefert werden, da alle vergleichbaren Porsche Cayenne über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen würden.