Mit Urteil vom 29.03.2019 verurteilte das Landgericht Ulm die Porsche AG im Abgasskandal zu Schadensersatz. Betroffen war ein Porsche Cayenne 3.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6.
Das KBA hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht. Daraufhin war der Kläger angeschrieben worden und gebeten worden, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit es ein Software-Update bekommen kann. Der Aufforderung kam er nicht nach und verlangte stattdessen die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das Gericht gab ihm nun Recht. Das Fahrzeug war aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung in Gefahr, die Zulassung zu verlieren. Porsche habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei deshalb schadensersatzpflichtig.
Er kann nun entweder den Kaufvertrag rückabwickeln, also das Auto zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet bekommen oder den Wagen behalten und Ersatz für die Wertminderung verlangen.