Der Abgasskandal 2.0 kommt ins Rollen. Nun geht es nicht mehr nur um den EA189, der wohl bekannteste manipulierte Motor im Abgasskandal. Auch der Nachfolgemotor EA288 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung und es gibt erste Urteile. So verurteilte das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 19.03.2020 VW zu Schadensersatz – betroffen war ein Golf VII mit Motor EA288 und Abgasnorm Euro 6.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass auch der EA288 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Die Software sorge dafür, dass die Abgasrückführung in zwei unterschiedichen Betriebsmodi erfolge. Auf dem Prüfstand und auf der Straße. Das sei unter anderem durch interne VW Dokumete belegt worden.
Das manipulierte Fahrzeug geht nun zurück an den Hersteller und der Kläger bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.