Das Landgericht Erfurt hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 03.07.2019 (berichtigt mit Beschluss vom 15.08.2019) zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 10 O 408/18). Die Volkswagen AG gilt als Herstellerin des streitgegenständlichen Motors und somit als Beklagte.
Der Kläger hatte den Audi A8 3.0 TDI als Gebrauchtwagen erworben. Das Fahrzeug nutzt den Motor EA896 und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Der Motor sei nicht anders zu behandeln, als der hinlänglich bekannte EA189, so das Gericht. Es sei von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen. Der Kläger wurde gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und hat deshalb enen Anspruch auf Schadensersatz. Er muss sich aber eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.