Mit Urteil vom 30.04.2019 kann ein Porsche Fahrer seinen Macan an den Händler zurückgeben und muss dafür den Kaufpreis erstattet bekommen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 127/18). Das Fahrzeg sei durch das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft, so das Gericht. Mit seinem Verhalten habe Porsche das Vertrauensverhältnis zum Kläger zudem nachhaltig gestört, so dass von diesem nicht verlangt werden könne, eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Stattdessen könne er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Macan geht deshalb an den Händler zurück, der dem Kunden den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten muss.