Das Landgericht Offenburg hat einem Kläger Schadensersatz zugesprochen, da sein geleaster Audi SQ5 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt (Urteil vom 29. Mai 2019, AZ: 2 0 299/18).
Dieses Urteil zeigt, dass nicht nur bei gekauften Audi Fahrzeugen ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann.
Der Kläger hate mit der Audi Leasing einen Leasingvertrag über einen Audi SQ5 abgeschlossen. Diese hatte das Fahrzeug daraufhin erworben und in dem Leasingvertrag alle Ansprüche und Rechte aus dem Kaufvertrag an den Leasingnehemr abgetreten. Nachdem das Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden war, verlangte der Kläger Schadensersatz und bekam Recht. Die Audi AG müssen ihm Schadensersatz leisten, so das Gericht,d a eine unzulässige ABschalteinrichtung verwendet werde und die Gefahr bestand, dass die Zulassung für das Fahrzeug wieder entzogen werde. Der Klägerk ann das Fahrzeug nun zurückgeben und bekommt sämtliche bereits geleisteten Zahlungen erstattet.