Am 08.01.2019 veröffentlichte der BGH einen Hinweisbeschluss zum Abgasskandal. Ursprünglich sollte im Februar der erste Fall vor dem BGH verhandelt werden, doch durch einen Vergleich wurde der Termin abgesagt. Den Hinweisbeschluss veröffentlichte das Gericht trotzdem.
Demnach ist eine illegale Motorsteuerung ein Mangel und das Fahrzeug von der Stilllegung bedroht. Der Händler müsse deshalb ein neues Fahrzeug zur Verfügung stellen, natürlich mit korrekter Abgasreinigung. Dabei muss es sich wenn möglich um das gleiche Modell mit gleicher Ausstattung handeln. Wenn das nicht möglich ist, wie in dem besprochenen Fall, dann muss der Händler ein Nachfolgemodell liefern.
Das Oberlandesgericht war noch der Aufffassung, der Händler müsse in diesem Fall keinen neuen Tiguan II für einen manipuierten Tiguan I liefern.