Das Landgericht Krefeld urteilte am 09.05.2019, dass ein Händler einen manipulierten Porsche Macan zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten muss (Az: 5 O 141/18).
Der Kläger erklärte schon vor Bekanntgabe des Rückrufs seinen Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass spätestens mit dem Rückruf klar war, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Somit habe auch der Verlust der Zulassung gedroht – kein unerheblicher Mangel.
Wie auch andere Gerichte meint das Landgericht Krefeld, dass der Kläger dem Händler keine Frist zur Nacherfüllung habe setzen müssen. Aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses sei ein Software-Update nicht zumutbar gewesen.