Gericht verurteilt Händler und Porsche AG im Abgasskandal

Das Landgericht Mönchengladbach urteilte am 12.06.2019, dass ein Händler einen manipulierten Porsche Cayenne gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurücknehmen muss (AZ: 11 O 246/18). Auch die Porsche AG selbst wurde veruetilt.

Der Kläger hatte 2016 einen Porsche Cayenne Diesel gekauft. Im Zuge des Abgasskandals forderte er die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Gericht gab ihm Recht.
Das Fahrzeug enthalte mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung und sei deshalb mangelhaft. Eine Nacherfüllung sei für den Kläger nicht zumutbar, da er dabei gerade dem Beklagten, also der Porsche AG, vertrauen müsse.

Der Händler muss das Fahrzeug nun zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Dieser muss sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Die Porsche AG verurteilte das Gericht zu Schadensersatz. Der Hersteller habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Gericht.