Audi-Betriebsrat fordert Neuanfang

Im Abgasskandal geht der Audi-Betriebsrat auf Distanz zum derzeit inhaftierten und vorläufig beurlaubten Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler. Audi müsse sich an der Unternehmensspitze personell nachhaltig aufstellen, teilt Audi-Gesamtbetriebsratsvorsitzender Peter Mosch mit.

Er fordert bei der Betriebsversammlung am Mittwoch, 11. Juli 2018, vor etwa 10.000 Beschäftigten in Ingolstadt einen personellen sowie nachhaltigen Wechsel an der Spitze des Unternehmens, den konsequenten Abschluss der Dieselaufklärung sowie eine strategische Fokussierung des Unternehmens auf die Audi-Kernelemente. Vertriebsvorstand Bram Schot müsse als kommisarischer Vorstandschef den Weg in diese Zukunft ebnen.

Rupert Stadler sitzt seit drei Wochen in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft besteht seinerseits Verdunkelungsgefahr im Dieselskandal. Stadler Vertrag läuft bis 2022. Derzeit ist er beurlaubt.

Abgasskandal verunsichert Mitarbeiter und Kunden

Mit mehr als 10.000 Mitarbeitern war die Audi-Betriebsversammlung deutlicher besser besucht als sonst. Vier Mal im Jahr steht die Versammlung im Terminplan, um die Beschäftigten über die Tätigkeit des Betriebsrats und die Situation des Unternehmens zu informieren. Letztere interessiert bei der Zusammenkunft am Mittwoch besonders.

Wie geht es mit Audi im Dieselskandal weiter? Das fragen sich auch die Kunden des Autobauers nach Großrazzia und Inhaftierung Stadlers. Audi-Kunden haben durch die Turbulenzen massiven Schaden erlitten: Ihre Dieselfahrzeuge verlieren immens an Wert. Doch wie alle Betroffenen des Dieselskandals haben sie das Recht, sich zu wehren.

HAHN Rechtsanwälte empfiehlt allen Fahrern von Schummeldieseln eine fachanwaltliche Beratung. „Diese sollte unbedingt individuell auf den Kunden zugeschnitten sein“, betont Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Denn: Jeder Fall ist anders. Welche der rechtlichen Möglichkeiten sinnvoll ist, können die Anwälte erst nach Durchsicht aller Unterlagen beurteilen. Dazu bietet HAHN Rechtsanwälte einen kostenfreien Erstcheck an.

Hat der jeweilige Fahrer eines Audi-Diesels Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche? Kann er seinen Autokredit widerrufen? Und sind rechtliche Schritte überhaupt wirtschaftlich sinnvoll? Rechtsschutzversicherte können hier übrigens ganz beruhigt sein. Die Versicherer übernehmen in der Regel alle anfallenden Kosten. Auch das überprüft HAHN Rechtsanwälte für die kostenfreie Erstberatung.

Tipps zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und Wissenswertes rund ums Thema Dieselskandal finden Betroffene auf den Informationsportalen von HAHN Rechtsanwälte: www.wertverlust-diesel.de und www.mercedes-schadensersatz.de