Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 02.12.2020 entschieden, dass ein Käufer eines manipulierten Porsche Cayenne vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Das Fahrzeug enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung und weise damit einen Sachmangel auf. Der Kläger hatte dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt, doch diese war ohne Ausbesserung verstrichen. Erst nachdem er vom Kaufvertrag zurückgetreten war, stand ein Software-Update zur Verfügung.
Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag muss der Händler das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Er muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, doch diese fiel so gering aus, dass er von den gezahlten 61.000 Euro ganze 57.000 Euro erstattet bekam – nachdem er das Auto rund zweieinhalb Jahre lang gefahren war.