LG Erfurt verurteilt Porsche AG zu Schadensersatz

Auch das Landgericht Erfurt hat die Porsche AG nun im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Der streitgegenständliche Prosche Macan S mit Abgasnorm Euro 6 verfüge über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Die Porsche AG muss dem Kläger Schadensersatz leisten für alle Schäden, die aus der Verwendung dieser Abschalteinrichtung resultieren.

Er sei gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

Für das Fahrzeug lag zunächst auf freiwilliger Basis ein Software-Update bereit. Kurze Zeit später wurde der Kläger informiert, dass er mit seinem Auto an einem Pflichtrückruf teilnehmen muss. Beiden Aufrufen kam er nicht nach und machte stattdessen Schadensersatzansprüche geltend – zu Recht, wie sich nun zeigt.