Das Landgericht Freiburg hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 15.07.2019 zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 6 O 353/18). Beim streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Audi A3. Doch da VW den darin enthaltenen Motor EA189 produziert hat, kann VW als Motorhersteller belangt werden.
Der betroffene Audi A3 Sportback 2.0 TDI enthält laut Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger sei deshalb vorsätzlich sittenwidirg geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Scahdensersatz. Er kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält dafür den Kaufpreis erstattet. Allerdings muss er sich für die bereits gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.