Das Landgericht Bayreuth hat die Audi AG mit Urteil vom 23.04.2020 zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 21 O 622/19). Dabei ging es um einen Audi SQ5 plus 3.0 Liter mit dem Motor EA896 und der Abgasnorm Euro 6. Auch dieser Motor enthält laut Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Der Kläger kann den Audi AQ5 an Audi zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Er muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, bekam durch das Gericht aber auch deliktische Zinsen in Höhe von 4% ab Erwerb zugesprochen.