Daimler aufgrund Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG mit Urteil vom 14.05.2020 (AZ: 12 O 306/19) zu Schadensersatz verurteilt.

Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5, verfügte über die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung – laut Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das Gericht sah es deshalb als erwiesen an, dass Daimler den Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidirg getäuscht habe und aufgrund dessen schadensersatzpflichtig sei.
Er kann nun den GLK zurückgeben und bekommt seinen Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.

Zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche war der GLK nur Teil der freiwilligen Kundendienstmaßnahme. Erst einige Monate später bekam der Kläger das Schreiben von Daimler, dass sein Fahrzeug nun mehr Teil eines offiziellen Rückrufs geworden sei.