Das LG Bielefeld hat mit einem Beschluss vom 25.06.2019 verkündet, ein Sachverständigengutachten zum Motor EA288 einzuholen. Dabei soll geklärt werden, ob auch der Nachfolgemotor des hinlänglich bekannten EA189 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Genauer, ob die Abgasreinigung unter üblichen Betriebsbedingungen reduziert oder gar abgeschaltet wird und falls ja, ob dies für den Schutz des Motors notwendig ist.
Immer mehr Gerichte befassen sich mit dem Vorhandensein möglicher unzulässiger Abschalteinrichtungen in Modellen von VW, Audi, Seat oder Skoda, die den Motor EA288 nutzen. Im Fall vor dem Landgericht Bielefeld geht es beispielsweise um einen Audi A6 mit der Abgasnormn Euro 6.
Der EA288 könnte den Abgaskandal 2.0 auslösen…