Das Landgericht Köln hat die Audi AG im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Am 12.02.2020 entschied das Gericht, dass der streitgegenständliche Audi A6 Avant mit 3.0 Liter Motor des Typs EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Kläger war informiert worden, dass sein Fahrzeug Teil eines Pflichtrückrufs ist und ein Software-Update bekommen muss. Dieses ließ er nicht aufspielen und machte stattdessen Schadensersatzansprüche geltend. Dass er das Update nicht aufspielen ließ, wurde ihm nicht zum Nachteil ausgelegt. Laut Gericht bestünden berechtigte Zweifel, dass der Mangel durch das Update nicht vollständig beheben werden könnte oder gar andere Probleme entstehen könnten.
Der Kaufvertrag wird nun rückabgewickelt. Das heißt, das Fahrzeug geht an Audi zurück und der Kläger erhält den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.