Mit Urteil vom 11.03.2020 verurteilte das Landgericht Krefeld die Audi AG zu Schadensersatz im Abgasskandal. Der Kläger hatte Anfang 2016 einen gebrauchten Audi A8 mit der Abgasnorm Euro 6 erworben. Ende 2017 wurde das Fahrzeug zurückgerufen, da das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt hatte. Diese sollte durch ein Software-Update entfernt werden. Der Kläger ließ das Update durchführen und machte anschließend Schadensersatzansprüche geltend.
Das Gericht gab ihm nun Recht. Audi habe ihn vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse deshalb Schadensersatz zahlen. Audi muss den A8 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Er muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Das Urteil zeigt erneut, dass auch bei 3.0 Liter Motoren ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann und von immer mehr Gerichten anerkannt wird.