Das Landgericht Bonn hat einer Klägerin Schadensersatz zugesprochen, weil in ihrem Audi Q3 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war. Die Klägerin hatte das Fahrzeug 2014 als Neuwagen erworben.
Für das Fahrzeug war aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung ein Software-Update vorhanden, das die Klägerin auch aufspielen ließ. Anschließend verlangte sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Gericht gab ihr Recht und sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG (als Hersteller des Motors) als erwiesen an. Die Volkswagen AG muss das Fahrzeug deshalb zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis erstatten. Dabei muss sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Dass das Software-Update aufgespielt worden war, ändere nichts an dem erlittenen Schaden, so das Gericht. Der Schaden sei durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden – ein Software-Update ändere hieran nichts.