VW vermeidet Urteile durch Vergleiche

Schließt Volkswagen Vergleiche mit Klägern im Dieselskandal, um Grundsatzurteile zu verhindern? Diesen Vorwurf erhebt ein US-Anwalt. Darüber berichtet die Deutschen Presse-Agentur.

In Deutschland laufen mehr als 20.000 Verfahren von Fahrern eines manipulierten Diesels aus der VW-Gruppe gegen den Konzern. Konkret lautet der Vorwurf, dass sich Volkswagen erst in der Berufungsinstanz vergleicht – bevor das jeweilige Gericht eine Entscheidung fällt. So verhindere VW die abschließende Klärung darüber, ob das Unternehmen als Hersteller schadenersatzpflichtig im Abgasskandal ist. Volkswagen selbst betont, gemessen an der Gesamtzahl der Verfahren gebe es nur wenige Vergleiche. Genaue Zahlen gibt es dazu indes nicht.

Dabei dürfte eine Vermeidungsstrategie durch Vergleiche durchaus lohnenswert für den Autobauer sein. Müsste Volkswagen deutsche Kunden ebenso entschädigen wie in den USA sei dies wirtschaftlich nicht zu stemmen, so die Vermutung. Trotz prall gefüllter Kassen seien Entschädigung auf Grundlage eines durchschnittlichen Streitwerts von etwa 25.000 Euro zu viel für Volkswagen.

Betroffene Kunden tragen die wirtschaftlichen Folgen des Abgasskandals

Das wirtschaftliche Risiko des Abgasskandals tragen in Deutschland die Kunden. Während VW in den USA Entschädigungen in Milliardenhöhe leisten muss, speist der Konzern deutsche Kunden mit Software-Updates ab. Für die gibt es übrigens keinerlei Garantie, sollte es zu Folgeschäden kommen. Dazu kommt der massive Wertverlust ihres Fahrzeugs, Fahrverbote und möglicherweise die Stilllegung des manipulierten Diesels, sollte der Fahrer das Update verweigern.

„Das müssen Betroffene nicht hinnehmen“, betont Lars Murken-Flato, Fachanwalt bei HAHN Rechtsanwälte. Die Kanzlei steht seit mehr als 30 Jahren auf Seiten von Kapitalanlegern und Verbrauchern. Im Dieselskandal setzen bereits mehr als 2.000 Mandanten auf HAHN Rechtsanwälte. Auch in dieser Kanzlei landen regelmäßig Vergleichsangebote der Autohersteller auf dem Tisch. „An Grundsatzurteilen sind die Autobauer natürlich nicht interessiert“, sagt Lars Murken-Flato. Er betont, dass Kunden der Volkswagengruppe bereits jetzt Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche im Dieselskandal haben. Auch der Widerruf des Autokredits kann sich wirtschaftlich lohnen.

Für den Anfang bietet HAHN Rechtsanwälten eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung für Betroffene des Abgasskandals. „Wir prüfen die Eckdaten des Falls und geben jedem Einzelnen eine individuelle Einschätzung zu seinen rechtlichen Möglichkeiten“, erklärt Lars Murken-Flato.

Einen ersten Überblick zu ihren rechtlichen Möglichkeiten in der Dieselaffäre bekommen VW-Kunden im großen Ratgeber von HAHN Rechtsanwälte: https://wertverlust-diesel.de/