VW: Erste Diesel-Klage vor dem Bundesgerichtshof

Vor diesem Urteil wird Volkswagen zittern: Die erste Klage im Abgasskandal erreicht den Bundesgerichtshof. Das hat Signalwirkung für alle künftigen Urteile in gleicher Sache. Ein Grundsatzurteil wird indes nicht erwartet. Dazu gibt es zu viele verschiedene offene Fragen.

Verhandelt werde wohl erst im kommenden Jahr, sagt eine Gerichtssprecherin. Laut übereinstimmender Presseberichte, geht es um einen Skoda-Fahrer, der bei seinem Autohändler eine Preisminderung von 20 Prozent erreichen will (AZ VIII ZR 78/18). Sein Dieselfahrzeug war beim Kauf 2013 mit einer inzwischen als illegal eingestuften Abschalteinrichtung ausgestattet. Nur auf dem Prüfstand hielt sein Fahrzeug vorgeschriebene Abgasgrenzwerte ein. Auf der Straße stieß er mehr Stickoxide aus als erlaubt.

Kläger befürchtet Probleme durch Software-Update und Wertverlust

Der Kläger behauptet, durch die inzwischen aktualisierte Software seien ihm technische Nachteile entstanden. Zudem sei sein Wagen grundsätzlich durch den Dieselskandal mit einem wertmindernden Mangel behaftet. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass er beides nicht nachgewiesen habe. Befürchtungen seien nicht ausreichend. Andere Richter haben in ähnlichen Fällen anders geurteilt und VW zur Rücknahme von Fahrzeugen mit Betrugssoftware verdonnert.

Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Fällt das Urteil zugunsten des Klägers aus, könnte das gefährlich für Volkswagen werden. Dem Konzern droht eine Klage-Welle von bislang zögerlichen Kunden. Inzwischen sind bereits 20.000 bis 25.000 Fahrer von Schummeldieseln vor deutsche Gerichte gezogen – viele von ihnen erfolgreich. Etliche Gerichte entschieden verbraucherfreundlich. Allerdings landeten bisher nur wenige Fälle vor höheren Instanzen. Volkswagen verhindert Niederlagen vor den Oberlandesgerichten mit großzügigen Vergleichsangeboten. Dazu wie viele Streitigkeiten schon außergerichtlich beigelegt wurden, macht der Konzern keine Angaben.

Derweil liegt ein zweiter Fall beim BGH, in dem das Oberlandesgericht Bamberg die Revision nicht zugelassen hatte. Dagegen hat der Kläger Beschwerde vor dem höchsten Zivilgericht eingelegt.

Was bedeutet das Urteil für Fahrer von Schummeldieseln?

Das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal ist wegweisend für alle weiteren Urteile mit ähnlicher Sachfrage. Bundesweit werden Gerichte ihm folgen. Ein Grundsatzurteil, das ein für alle mal den Dieselskandal klärt, wird es aber nicht. Dazu sind die Fragestellungen in den einzelnen Fällen zu verschieden und komplex.

Deshalb ist es wichtig, dass sich Betroffene individuelle Hilfe suchen – idealerweise von einem Fachanwalt. Bei HAHN Rechtsanwälte bekommen Dieselfahrer zum Beispiel eine kostenfreie Erstberatung. „Hier prüfen wir jeden Einzelfall und entwickeln mit dem Diesel-Kunden eine Strategie, die zu ihm passt“, erklärt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Der Fachanwalt betreut mit seinen Kollegen mehr als 2000 Mandanten in Sachen Abgasskandal. Die Experten finden heraus, welcher Weg für den einzelnen Mandanten wirtschaftlich sinnvoll ist, damit er nicht auf seinem Schaden aus dem Abgasskandal sitzen bleibt.