Wenn Sie Inhaber eines manipulierten Diesel von Volkswagen sind, in dem der Motor EA 189 verbaut wurde, verjähren Ihre Ansprüche gegenüber Volkswagen auf Schadensersatz am Ende des Jahres 2019.
Im VW Abgasskandal sind grundsätzlich zwei Verjährungen zu unterscheiden.
Die Verjährung von Ansprüchen gegen Verkäufer bzw. Händler und die Verjährung von Ansprüchen gegen den Hersteller des Autos bzw. Motors.
Verjährung von Ansprüchen gegen Verkäufer
Wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind, gilt es zuerst zu klären, ob Ihr Fahrzeug sich noch innerhalb der vertraglichen Gewährleistung befindet.
Bei Gebrauchtwagen die von einem Händler gekauft wurden, beträgt die Gewährleistung, sofern nicht anders vereinbart, in der Regel 1 Jahr nach Übergabe des Gebrauchtwagens.
Bei Neufahrzeugen, beträgt diese Frist in der Regel 2 Jahre.
Verjährung von Ansprüchen gegen Hersteller
Gegenüber den Herstellern von Autos, welche illegale Abschalteinrichtungen in Ihren PKWs verbaut haben, gilt die sog. 3-jährige Regelverjährung. Diese Frist knüpft nicht an die Übergabe des Fahrzeugs, sondern an die Kenntnis der Käufer von seinen Ansprüchen an.
Verjährung gegen Volkswagen im Abgasskandal 2018
Im September 2015 hat Volkswagen öffentlich bekannt gegeben, dass in dem Motor des Typs EA 189 eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet wird, also „illegal manipuliert“ wurde. Daher verjähren Ansprüche von Inhabern mit Fahrzeugen, in denen der Motors EA 189 verbaut wurde, gegen Volkswagen am Ende des Jahres 2018.