Urteil: Keine Zulassung für Audi ohne Update

Weil der Halter eines Audi-Diesels mit manipulierter Abschalteinrichtung dem Rückruf des Herstellers nicht folgte, muss er den Entzug der Betriebserlaubnis hinnehmen. Das hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht beschlossen (AZ.: 8 K 1962/18).

Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Halters ab. Schon im Januar hatte ihm das Landratsamt Heidenheim den Betrieb seines Audis verboten, weil er nicht an der Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen hat. Er hat den Wagen nicht zum Software-Update in die Werkstatt gebracht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart befindet, damit entspreche das Fahrzeug nicht mehr der Typgenehmigung. Deshalb sei der Zustand nicht mehr vorschriftsmäßig. Es handelt sich um einen Audi A4 Avant 2.0 TDI mit Euro-5-Dieselmotor (Typ EA 189).

Wie die „Welt“ am 27. Juni 2018 berichtet, argumentierte der Halter in seinem Eilantrag, ihm sei das Software-Update nicht zuzumuten. Denn: Er führt einen Schadenersatzprozess gegen den Hersteller. Dazu müsse er den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu Beweiszwecken erhalten.

Das stehe dem Halter auch jederzeit frei, so das Verwaltungsgericht. Möchte er sein Fahrzeug unverändert lassen, könne er es abmelden und außerhalb des Straßenverkehrs für Sachverständige bereithalten. Etwaige damit verbundene Kosten könne er gegen den Hersteller geltend machen. Der Zulassungsentzug sei also verhältnismäßig.

Fachanwaltliche Beratung vor Software-Update

Solch ein Szenario droht allen Diesel-Fahrern, deren Fahrzeuge per amtlichem Rückruf in die Werkstatt geordert werden. Kein Update – keine Zulassung. Ob und wann die Betriebserlaubnis entzogen wird, darüber entscheiden die örtlichen Zulassungsbehörden.

HAHN Rechtsanwälte empfiehlt allen Betroffenen des Dieselskandals zu einer fachanwaltlichen Beratung, bevor sie einem amtlichen Rückruf folgen. Derzeit sind die Folgen eines Software-Updates nicht absehbar. Es gibt Hinweise darauf, dass mit Folgeschäden an vom Update betroffenen Teilen zu rechnen ist. „Die Kunden allein tragen das wirtschaftliche Risiko, sollte es zu Schäden nach einem Update kommen“, erklärt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. „Im Schadensfall müssen sie auf die Kulanz des Herstellers hoffen.“

Die Kanzlei vertritt mehr als 2000 Mandanten gegenüber Autoherstellern im Dieselskandal und rät grundsätzlich vom Software-Update ab. „Wir haben für unsere Mandanten eine Strategie entwickelt“, sagt Lars Murken-Flato. Diese habe noch in keinem Fall zum Zulassungsentzug geführt, wenn sich Kunden gegen die Teilnahme an einer Rückrufaktion entschieden haben.

Aber auch für alle Verbraucher, denen der Druck durch die Zulassungsbehörden und Hersteller zu groß ist, haben die Fachanwälte Lösungen erarbeitet. Ein passendes Musterschreiben, stellt HAHN Rechtsanwälte im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Betroffenen des Dieselskandals zur Verfügung.

Auf den Informationsportalen von HAHN Rechtsanwälte finden Diesel-Fahrer viele Hintergrundinformationen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und zum Abgasskandal:

www.wertverlust-diesel.de

Neu für Mercedes-Fahrer: www.mercedes-schadensersatz.de