Am 05. März 2019 urteilte das Landgericht Görlitz, dass eine Klägerin ihren manipulierten Audi Quattro zurückgeben kann und dafür den Kaufpreis erstattet bekommt (AZ: 1 O 188/18).
Die Klägerin hatte den Audi Q3 2.0 Liter TDI 2013 gekauft. Das Fahrzeug verfügt über den Motor EA189.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und die Klägerin dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Sie bekommt deshalb Schadensersatz. Dieser beläuft sich auf den Kaufpreis des Wagens. Sie muss sich eine Nutzungsentschädigungan anrechnen lassen. Zusätzlich zum Schadensersatz sprach ihr das Gericht jedoch auch deliktische Zinsen von 4% pro Jahr ab Erwerb zu.