Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 22.01.2020 die Volkswagen AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (AZ: 7 U 445/18). Beim streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Audi Q5 2.0 TDI mit dem Motor EA189 und der Abgasnorm Euro 4.
Verurteilt wurde VW als Motorhersteller. Der Kläger hatte den Audi Q5 2011 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Software-Update war in der Zwischenzeit aufgespielt worden. Einen Schadensersatzanspruch sah das Gericht dennoch. Übrigens ebenso wie das Landgericht Stade in erster Instanz. Getäuscht wurde nicht nur der Erstkäufer, sondern auch weitere Käufer des Gerbauchtwagens bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals.
Der Kläger kann das Auto nun zurückgeben und bekommt den Kaufpreis, allerdings abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.