Klagen gegen Porsche können äußerst lukrativ sein, wie nun ein Urteil des Landgerichts Bochum zeigt (AZ: I-4 O 101/18).
Am 08.02.2019 entschied das Gericht, dass Porsche einem Kläger für einen manipulierten Porsche Macan Schadensersatz zahlen muss. Der Macan mit der Abgasnorm Euro 6 enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Deshalb habe er Anspruch auf Schadensersatz.
Er kann das Fahrzeug nun zurückgeben und bekommt von Porsche den Kaufpreis erstattet. Allerdings muss er sich eine Nutzungsentschädigung für die bereits mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Aber: Das Gericht sprach ihm zusätzlich deliktische Zinsen in Höhe von 4% pro Jahr ab Erwerb zu. In Summe erhält der Kläger daher eine höhere Rückzahlung, als er ursprünglich für den Macan bezahlt hatte.