Das Landgericht Trier hat die Volkswagen AG aufgrund eines manipuelierten Audi Q3 zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Besonders interessant sind dabei die Ausführungen des Gerichts zur Verjährung.
Mit Urteil vom 09.04.2020 verurteilte das Landgericht Trier die Volkswagen AG zu Schadensersatz (AZ: 5 O 463/19). VW wurde als Hersteller des Motors EA189 verurteilt. Laut Gericht enthält das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung, weshalb VW schadensersatzpflichtig sei.
Das Gericht äußerte sich zudem ausführlich zum Thema der Verjährung. Es vertritt die Meinung, dass die Verjährung bei den betroffenen Modellen mit EA189 Motor frühestens zu Ende 2019 eintreten könnte. Doch selbst dies sei nicht klar. Würde man die ungeklärte Rechtslage als Grundlage nehmen, könnte es sein, dass die Verjährungsfrist erst mit dem ersten Urteil des BGH zu laufen beginnt. Dieses wird für den 25.05.2020 erwartet. Demnach endet die Verjährungsfrist im EA189 Abgasskandal erst zu Ende des Jahres 2023.